Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 504 (sequence 527)
- Language
- German, English, Hebrew
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Daran schliessen sich einzelne Resolutionen. Sie lauten (liest): 2. Die zionistische Politik muss durch den leitenden Gedanken bestimmt werden, dass Träger dieser Politik das gesamte jüdische Volk ist. Der Kongress fordert die Exekutive auf, gestützt auf diese Volkskraft, für die volle Verwirklichung der im Mandate völkerrechtlich anerkannten Rechte des jüdischen Volkes beharrlich und planmässig einzutreten. 3. Der Kongress fordert die Exekutive auf, die Aufmerksamkeit der Mandatarmacht mit allem Nachdruck auf die Tatsache hinzulenken, dass die Praxis der Administration in Palästina in vielen entscheidenden Punkten mit den von der Mandatarmacht übernommenen Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen ist, in Palästina solche politische, ökonomische und administrative Bedingungen zu schaffen, die die Entwicklung der nationalen Heimstätte für das jüdische Volk sichern. Unter anderem ist darauf hinzuweisen, dass a) die palästinensische Regierung ausser acht gelassen hat, die im Artikel 6 des Mandates ausgesprochene Verpflichtung nach Verteilung der Staatsländereien zu fördern, * b) dass die Zahl der jüdischen Beamten in ungerechtfertigter und unzweckmässiger Weise verringert wird, c) dass die jüdische Einwanderung noch immer grossen Beschränkungen unterliegt, d) dass die palästinensische Regierung den Juden den ihnen zukommenden Anteil am öffentlichen Schulbudget verweigert. e) dass die Rechte der jüdischen Bevölkerung bei der Leitung der grossen Munizipalitäten beeinträchtigt werden. Zu dieser Resolution hat die politische Kommission eine Ausführungsbestimmung getroffen, die nicht für die Beschlussfassung durch den Kongress bestimmt ist, sondern nur zur Vorlage an die neue Exekutive dienen soll. Nichtsdestoweniger haben wir beschlossen, dem Kongress diese Resolution doch zur Kenntnis zu bringen. Sie lautet (liest): 1. Die Exekutive betraut eines oder mehrere ihrer Mitglieder mit der Leitung der politischen Arbeit, die Verantwortung für diese Arbeit trägt jedoch die Exekutive in ihrer Gesamtheit. Dieses Prinzip der gemeinsamen Verantwortung muss den Charakter der ganzen Arbeit bestimmen. In Abwesenheit der Leiter des politischen Ressorts ernennt die Exekutive aus ihrer Mitte Stellvertreter. . 2. Es wird ein besonderes Dezernat für politische Propaganda geschaffen werden, mit dessen Leitung eines der Mitglieder der Exekutive verantwortlich betraut ist. 3. In den grösseren Zentren der Weltpolitik und insbesondere in den Nachbarländern Palästinas sollen spezielle politische Vertretungen geschaffen werden. 4. In Anerkennung dessen, dass die Judenheiten der Palästina benachbarten Länder einen besonders wichtigen politischen Faktor darstellen, wird der Exekutive anheimgestellt, ihre besondere Aufmerksamkeit der nationalen Propaganda unter diesen Juden zu widmen. Dazu liegen noch detaillierte Vorschläge vor, die die Errichtung besonderer jüdischer Schulen in diesen Ländern bezwecken. Dieses Material wird der Exekutive übergeben. 5. Dem Actions-Comite wind empfohlen, aus seiner Mitte einen besonderen Ausschuss für politische Angelegenheiten zu wählen. Dieser Ausschuss ist von der Exekutive ständig auf dem laufenden zu halten. Er soll in bestimmten Zeitabschnitten zusammenkommen, kann aber in ausserordentlichen Fällen von der Exekutive einberufen werden. Auf Beschluss des Ausschusses kann das Präsidium des Actions-Comites eine ausserordentliche Tagung des Actions-Comites herbeiführen. 504