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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 483

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 483 (sequence 506)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5614-3481759
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leisten, denn dann wird die Zusammensetzung der Jahreskonferenz für alle grossen Verbände sehr ungerecht. Deswegen hat idie Kommission 3000 vorgeschlagen und ich bitte, es bei dieser Zahl zu 'belassen. Vizepräsident Motzkin: Es sind -drei Vorschläge vorhanden. Der weitestgehende ist der auf 5000 Sohekel. Wir stimmen über diesen Vorschlag ab. (Nach der Abstimmung:) A ib 'g e 1 e 'h <n t. Ich bringe den Antrag B. 5. der Kommission (s. o. S. 481) auf Festsetzung der MindestzaM mit 3000 Sohekel zur Abstimmung. (Nach erfolgter Abstimmung:) Der Antrag B. 5. der Kommission ist angenommen. Jetzt kommt der Antrag 4 'der Kommission. Ich bitte darüber abzustimmen. (Nach der Abstimmung:) Der Antrag B. 4. der Organisations-tKommissdon ist angenommen. Berichterstatter Dr. Hantke: Wir kommen nunmehr zu den Anträgen 'betreffend das Wahlrecht zum Kongress. Die Anträge der Onganis-ations-Kommission lauten: C. Wahlrecht zum Kongress. 1. Das passive Wahlrecht zum Kongress wird mit Vollendung des 21. Lebensjahres erreicht. 2. Die Exekutive wird aufgefordert, der nächsten Sitzung des A. C. solche Aenderungen des Wahlreglements vorzuschlagen, die durch die Beschlüsse des Kongresses notwendig geworden sind. 3. Für den Fall einer gemeinsamen Durchführung der Kongresswahlen innerhalb eines Landes soll im Wahlreglement angeordnet werden, dass a) die Wahlen zum Kongress spätestens einen Monat vor Eröffnung des Kongresses beendigt sein müssen; b) dass alle Schekelzahler, die bis einen Tag vor Beginn der Wahl ihre Schekel eingezahlt haben, wahlberechtigt sind; c) dass bei der Bestimmung der Delegiertenzahl alle Schekalim, die bis einen Tag vor der Kongresswahl verkauft worden sind, in Betracht gezogen werden. Vizepräsident Motzkin: Der Antrag C. 1. der Kommission geht dahin, dass das passive Wahlrecht zum Kongress mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nicht mehr wie bisnun erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres erreicht wird. Wir werden über diesen Antrag abstimmen. (Nach vorgenommener Abstimmung:) Der Antrag C. 1. der Kommission ist abgelehnt. Es bleibt also bei der bisherigen Bestimmung des Statuts. Es kommt nun ein Antrag zur Verhandlung, der aus der Keren Hajessod-Debatte herausgefallen und in die Organisationsdebatte übergegangen ist und der sich gleichfalls auf das passive Wahlrecht zum Kongress bezieht. Er lautet: Das passive Wahlrecht ist ferner an den Nachweis der Erfüllung der Keren Hajessod-Verpflichtung gebunden. Delegierter Alfred Berger (Poale-Zion, Deutschland, deutsch): Geehrter Komgress! Die Keren Haiessod-Kommdssion legt Ihnen den Antrag vor, dass in Zukunft zu einem Kongresse nur derjenige Zionist gewählt werden darf, der seine Maasser-Pflicht gegenüber dem Keren Hajessod restlos erfüllt hat. An sich bedeutet das nichts Neues. Es ist wieder einmal bedauerlich, dass offenbar so wenige von Ihnen die Verhandlungen des vorigen Kongresses kennen; denn Sie haben bereits auf dem vorigen Kongresse den Antrag angenommen, dass nur diejenigen 31* 483

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