Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 339 (sequence 362)
- Language
- German, English, Hebrew
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2. Die Propaganda des Keren Kajemeth Lejisraei und Keren Hajessod ist zweckmässig zu koordinieren. Die Koordinierung erfolgt durch Abschiuss von Verträgen und Festlegung von Arbeitsplänen zwischen den Zentralverwaltungen dieser Institutionen und im Sinne der allgemeinen Regelung zwischen Ihren Landeskommissionen. 3. Der Kongress hebt für die Zukunft den Beschluss der Jahreskonferenz auf, der den Keren Hajessod zur Abführung von zwanzig Prozent seiner Reineinnahmen an den Keren Kajemeth Lejisraei verpflichtete. Der Keren Hajessod hat fortab bei seiner Propaganda auf diese Tatsache hinzuweisen. Für die Tilgung der bis zum XIII. Zionistenkongress aufgelaufenen Zwanzigprozent-Schuld, in noch zu bestimmenden Jahresraten, ist durch Einstellung in das Palästina-Budget Vorsorge zu treffen. Wir kommen nunmehr zum zweiten Teil der Resolutionen, betreffend die Palästinaarbeit. Die erste dieser Resolutionen lautet (liest): v 4. Die Hauptaufgabe des Keren Kajemeth Lejisraei ist die Auslösung des Bodens. Ameliorationen auf seinen Böden hat der Keren Kajemeth Lejisraei durchzuführen, bis andere Kolonisationsinstitute diese Arbeit werden übernehmen können. . Hiezu einige Worte der Begründung. Sie werden wissen oder können es aus dem Ihnen gedruckt vorliegenden Berichte ersehen, dass bisher alle Ameliorationen der vom K. K. L. erworbenen Böden von diesem selbst durchgeführt wurden. Ueber-die Frage, ob das zu seinen Aufgaben gehört, gehen die Meinungen auseinander. In der zweiten Generalkonferenz der Funktionäre des K. K. L-, die diesem Kongress vorausging, wurde diese Frage eingehend erörtert, ebenso auch in unserer Kommission. Es überwog die Meinung, dass diese Ameliorationen und Sanierungen eigentlich nicht Aufgabe des Keren Kajemeth seien, sondern anderer Institutionen, vielleicht des Keren Hajessod, vielleicht einer Agrarbank oder sonstiger noch zu begründender Institutionen. Aber eines war uns allen klar. Kein Chaluz darf auf einem Boden angesiedelt werden, der nicht amelioriert und assaniert ist. Solange es aber keine andere Organisation gibt, die diese Arbeit übernimmt, muss der Keren Kajemeth es übernehmen, den Baden zu ameliorieren. Allerdings muss darauf hingearbeitet werden, dass er von dieser Arbeit entlastet werde. Seine Aufgaben sind im Grundeandere. Die bisherige Tätigkeit des K. K. L. bedarf noch des weitestgehenden Ausbaues, und das bezweckt unsere nächste Resolution, die folgendermassen lautet (liest): 5. Der Keren Kajemeth Lejisraei soll sein Tätigkeitsgebiet ausbauen durch: a) Bodenerwerb zur Gründung halb städtischer, halb ländlicher (vorstädtischer) Siedlungen; b) Bodenerwerb für gemeinschaftliche Siedlungen von Leuten mit Vermögen und von Chaluzim; c) Ausdehnung des landsmannschaftlichen Siedlungsgedankens auch auf vorstädtische Böden und Heranziehung der in gutvalutarischen Ländern lebenden Juden zur Unterstützung von Siedlungen schlechtvalutarischer Länder (Patronate); d) Gewährung von Vorrechten auf Erbpachtboden an einzelne und kollektive Spender grösserer Beträge unter noch festzustellenden Bedingungen. Hier sind einige neue'Vorschläge, die im Referat des Agronomen E 11 i n g e r und Dr. Granowsky in der Generalkoniferenz des K- K. L. vorgetragen und von dieser gebilligt wurden. Ich will versuchen, Ihnen das so kurz wie möglich im einzelnen darzustellen. Sie wissen, der Besitz des. K. K- L. ist in der Hauptsache ein ländlicher. Der K. K. L. muss Iiis auf weiteres davon absehen, auch in den Städten Boden zu erwerben. 22* ' 339 /