Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 255 (sequence 278)
- Language
- German, English, Hebrew
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des Weltkongresses möglich. Wir wollen gegen eine solche nicht auftreten. Man wird mich fragen, warum streiten wir denn dann hier? Das werde ich Ihnen sagen. Weil Sie und manche andere einen ganz anderen Gedanken in die Massen hinausgetragen haben als den, dass die Konstituierung und Erweiterung nur auf dem Boden der Demokratie erfolgen kann. Es liegt uns nichts daran, zu sagen, dass es vielleicht die Opposition war, die uns zu dieser Einsicht gebracht hat. Aber es ist notwendig hervorzuheben, dass sie davon gesprochen hat. Und es ist notwendig, davon zu reden, dass Sie durch diese Art der Propaganda für die Erweiterung der Jewish Agency, durch die Bagatellisierung der Wichtigkeit dieser Frage und dadurch, dass Sie den Leuten erzählt haben, es stehen die Geldjuden draussen, sie rütteln an der Türe und wollen herein und die bösen Zionisten mit den alten Prinzipien wollen sie nicht hereinlassen; dass Sie eine derartige Demoralisierung in die Zionistische Organisation getragen haben, dass es wirklich notwendig sein wird, eine neue zionistische Bewegung zu schaffen, aber nicht in dem Sinne der soziologischen Künsteleien meines geehrten Vorredners. Wir stellen uns vor, dass ein solches Uebergangsstadium in der Weise möglich wäre, dass die zionistischen Landesorganisationen vom A. C. bevollmächtigt und beauftragt werden, in ihren Ländern Landeskongresse der dortigen Judenheiten zusammenzuberufen, die sich - nach den besonderen sozialen Gesetzen ihrer Länder konstituieren sollen, und dass diese Landeskongresse auf demokratischer Grundlage konstituiert werden müssen. Demokratie ist Verantwortlichkeit, und nationale Gesinnung ist ebenfalls Verantwortlichkeit. Diese Landeskongresse wählen im Verhältnis zur Stärke der jüdischen Bevölkerung Vertreter, welche zu einem Council neben der Jewish Agency zusammentreten sollen. Dieser Council kann wohl nicht sofort vollkommen konstituiert werden, denn es kann vorkommen, dass in einigen Ländern die Wahl bereits durchgeführt sein wird, während wir in kleineren Ländern noch auf die Wahl warten müssen. Wenn aber grosse Länder, die wichtig sind durch die Zahl der dort lebenden Juden, durch die Ideen und die nationale Kultur, die sie repräsentieren, wenn solche Länder ihre Vertreter gewählt haben, so können diese bereits als beratende Körperschaft neben die als Jewish Agency konstituierte Zionistische Organisation treten. Wir glauben weiters, dass, wenn dieser Council vollzählig ist, er im Einvernehmen mit einer entsprechenden Vertretimg der Zionistischen Organisation zusammentreten und einen definitiven Council bilden kann. (Lebhafte Unruhe.) Vizepräsident Motzkin: Ich mache Sie aufmerksam, dass Sie schliessen müssen. Delegierter Dr. Emil Margulies: Auch die Vorredner haben ihre Redezeit überschritten. Der Anwalt des Kongresses passt sich der juristischen Moral der übrigen an. Vizepräsident Motzkin: Sie sind verpflichtet, als Kongressanwalt die Moral hoch zu halten. Delegierter Dr. Margulies: Ich will nur sagen, wenn der Council definitiv konstituiert ist, so kann der A. C. mit diesem zu einer Konferenz zusammentreten, den definitiven Council konstituieren und das ausführende Organ der Jewish Agency wählen, welches vor diesem Council verantwortlich sein soll. Bis zu diesem Zeitpunkte aber vertritt die Zionistische Organisation als Trägerin aller Rechte und Pflichten der Jewish Agency die Jewish Agency selbst. Das alles sehen wir als Uebergangsstadium an. Wir halten dieses Uebergangsstadium für notwendig, weil sich ergeben kann, dass, wenn es uns gelingt, weite Kreise des Volkes zur Mitarbeit heranzuziehen, daraus ein Anspruch auf Verantwortung erfliesst. 255