Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 97)
- Language
- German, English, Hebrew
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o diese Weise zwei Wochen der regulären Bureauarbeit in London geopfert werden müssen. Man sieht daher ein, dass die Tagungen nicht so häufig wie jetzt stattfinden dürfen. Es gibt dazu gewisse interessante Vorschläge, die kürzlich von einigen Gruppen in Berlin gemacht worden sind. So wurde vorgeschlagen, es soll das A. C. einmal im Jahre tagen, dann aber durch zwei bis drei Wochen. Oder es wurde vorgeschlagen, dass das A. C. zwischen zwei Kongressen alle sechs Monate--zusammenkommt, also dreimal zwischen zwei Kongressen, wenn die Kongressperiode eine zweijährige ist. Jedenfalls ist man sich darüber klar, dass eine Art Kongressausschuss — wie man es immer nennen mag, ist gleichgültig — vorhanden sein muss, der zwischen den Kongressen zusammentritt. Nun stehen sich hier aber zwei Anträge gegenüber. Die einen sagen, dieser Ausschuss ist eine Art Kontrollbehöjrde, die kontrollierend und beratend der Exekutivgewalt der Regierung gegenübersteht; die anderen sagen, es soll wieder der alte Zustand hergestellt werden, wie er vor dem Kriege war, dass dieses Actions-Comite zusammen mit der Exekutive die oberste leitende Instanz bildet. Im ersteren Falle hat die Exekutive kein Stimmrecht. Sie sitzt auf der Regierungsbank, ihr gegenüber der Parlamentsausschuss, der berät und beschliesst, wobei noch fraglich ist, welche Funktionen er hat. Er hat eigentlich jetzt ein sehr weitgehendes Recht. Das schafft ungesunde Verhältnisse und bringt die Exekutive in eine schiefe Lage. Nun wird vorgeschlagen, in Zukunft eine kleinere Exekutive zu bilden und ihr Stimmrecht im Actions- Comite zu geben. Das würde heissen, dass das Actions-Comite nicht nur ein parlamentarischer Ausschuss ist, sondern dass er zusammen mit der Exekutive, wenn er zusammentritt, das volle Recht hat, über alle Fragen zu bestimmen, die zwischen den Kongressen auftauchen. Ein anderes Problem, das hier noch zu regeln ist, ist das des Kongr es s Wahlrecht es und des Schekels. Es wird jetzt vielfach eingesehen, dass die Einführung immer neuer Arten von Schekeln zu grossen Konfusionen führen muss. Jetzt haben wir Parteischekel, wir haben Schekel der Landesverbände, den besonderen Schekel eines jeden Sonderverbandes. Die Schekel sind verschieden in Farbe und Aufdruck und es ist schon eine Fülle technischer Arbeit geworden, für die Dutzende von Ländern die Schekel herzustellen, denn es muss für jeden Verband eine andere Farbe und für jedes Land wieder ein -besonderer Aufdruck vorgesehen-werden. Von diesen technischen Mängeln abgesehen* sieht man auch ein, dass das ganze jetzige Schekelsystem überhaupt verfehlt ist. Man sollte den Schekel wieder einfach zur Grundlage des Kongresswahlrechtes machen; die verschiedenen Parteien sollten bestehen bleiben wie jetzt und es sollten, nachdem auf Grund des Schekelverkaufes in einem Lande festgestellt wurde, wie viele Schekel abgesetzt wurden und wie viele Delegierte das 74