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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 755

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 755 (sequence 765)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--5055-3481199
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D. Statutenkomitee. 4. Der Kongreß wählt ein aus sechs Personen bestehendes Statutenkomitee. Nach Beratung mit diesem Komitee hat die Exekutive der nächsten Sitzung des Zentralrates die Entwürfe: L eines Wahlreglements, 2. einer Geschäftsordnung für den Kongreß, 3. einer Geschäftsordnung für den Zentralrat vorzulegen. Das vom Zentralrat beschlossene Wahlreglement, sowie die Geschäftsordnung sollen bis zur Beschlußfassung durch den nächsten Kongreß provisorisch Geltungskraft besitzen. Die Exekutive wird bevollmächtigt, im Einvernehmen mit dem Statutenkomitee etwaige stilistische Unebenheiten in dem vom XII. Kongreß beschlossenen Statut zu beseitigen. E. Kongreßberichte. 5. Die Exekutive hat spätestens 3 Wochen vor Beginn des Kongresses das im § 17 unter Punkt a, b, c des Organisationsstatuts genannte Material den Landes- und Sonderverbänden gedruckt in so vielen Exemplaren zuzustellen, als voraussichtlich Mandate auf die betreffenden Landes- und Sonderverbände entfallen. (Antrag Stern.) F. Bearntenwesen. I. Besetzung von Stellen. 6. Die Besetzung der Beamtenstellen, insbesondere in den Zentralämtern, hat auf Grund einer öffentlichen Konkurrenzausschreibung zu erfolgen. Die erfolgte Vergebung einer Stelle hat publiziert zu werden. (Antrag Dr. Krämer.) II. Kenntnis des Hebräischen. 7. Sämtliche neu anzustellenden Beamten haben die Kenntnis der hebräischen Sprache in Wort und Schrift nachzuweisen; die bereits angestellten Beamten haben diesen Nachweis binnen Jahresfrist zu erbringen. (Antrag Salzmann—Dr. Bierer.) III. Beamten - Organisati on. 8. Der Kongreß nimmt folgende Mitteilung des Gesamtverbandes der zionistischen Beamtenschaft zur Kenntnis: Der Verband hat die Vertretung der Interessen der zionistischen Beamtenschaft zum Zweck. Die Regelung ihrer Stellung ist im eigensten Interesse der Zionistischen Organisation selbst gelegen. Der bisherige 48* 755

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