Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 750 (sequence 760)
- Language
- German, English, Hebrew
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II. Organisierung des Waad Habriuth. 18. Der Kongreß beschließt, folgende Anträge der Exekutive zur Prüfung zu überweisen: a) Der Waad Habriuth besteht aus dem Sanitätsreferenten, je einem im Ehrenamte wirkenden Vertreter der palästinensischen organisierten Aerzteschaft, des Waad Haleumi, der Krankenkasse und drei im Ehrenamte wirkenden Vertretern der Zionistischen Organisation, die die Exekutive auf Vorschlag der Aerztekommission des Kongresses zu bestimmen hat. b) Der Obmann des Waad Habriuth ist Sanitätsreferent bei der palästinensischen Exekutive, mit den Rechten und Befugnissen der Vertreter der anderen Departments. Er wird von der Exekutive auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung bestimmt. c) Die Beschlüsse des Waad Habriuth haben bindenden Charakter, und der Obmann hat für dieselben bei der palästinensischen Exekutive einzutreten. 3. BESCHLÜSSE BETR. IMMIGRATION NACH PALÄSTINA. I. Allgemeine Grundsätze. 1. Der XII. Zionistenkongreß fordert die freie und uneingeschränkte Einwanderung der Juden nach Palästina als die wichtigste Vorbedingung für die Erreichung des jüdischen nationalen Heimes. 2. Die Regulierung der jüdischen Palästinawanderung im Einklang mit dem Streben des jüdischen Volkes nach Palästina und den wachsenden Entwicklungsmöglichkeiten des Landes hat durch die Zionistische Organisation im Einvernehmen mit der palästinensischen Regierung zu geschehen. II. Organisation der Palästinawanderung. A. Hauptorgane, 3. Die Organisierung und Leitung der Palästinawanderung obliegt der Immigrationszentrale, welche" sofort in Palästina einzusetzen ist und den Landespalästinaämtern. B. Palästinaämter* 4. Die Immigrationszentrale in Palästina kann mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Wanderung in wichtigen Hafenplätzen Hafenämter errichten. 750