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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 746

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 746 (sequence 756)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--5046-3481190
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e) daß das landwirtschaftliche Kreditwesen sofort organisiert und ausreichend dotiert werde; f) daß zur Durchführung der höchstmöglichen Intensivierung der jüdischen Landwirtschaft in Erez Israel die notwendigen Vorarbeiten, insbesondere Irrigationsarbeiten und die Vorbereitung von praktischen Instruktoren für die einzelnen intensiven landwirtschaftlichen Zweige sofort in Angriff genommen werden. III. Städtische Kolonisation. A. Förderung von Handel und Gewerbe. 4. Der Kongreß erachtet es als notwendig, daß zur Förderung der städtischen Kolonisation die Privatinitiative in weitestgehendem Umfang herangezogen werde. Zur Förderung von Handel und Gewerbe ist in Aussicht zu nehmen: Die Schaffung einer Auskunftsstelle bei der Zionistischen Kommission zur Erteilung fachmännischen Rates in allen Fragen der kommerziellen, industriellen und gewerblichen Entwicklung Erez Israels. Es sollen im Anschluß an die Palästina-Aemter in der Diaspora Handels- und Industrieagenturen zur Anregung, Heranziehung und Förderung jüdischer Interessenten gegründet werden, durch deren Vermittlung konkrete Pläne zur Kenntnis der interessierten Kreise gebracht werden können. B. Kreditanstalten. 5. Der Kongreß beschließt, folgende Anregungen dem Aktions-Comitee zur Prüfung zu überweisen: a) Die Schaffung einer Handels- und Industriebank zum Zwecke der Finanzierung groß- und kleinindustrieller Unternehmungen in Palästina. Der Keren Hajessod soll sich mit den ihm für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Geldern an dieser Bank beteiligen. b) Die Gründung einer städtischen Hypothekenbank zur energischen Förderung des Bauwesens. Die Bank soll nur erste Hypotheken bis zu 60 % des Wertes gewähren. Der Keren Hajessod soll sich mit den ihm für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Geldern an dieser Bank beteiligen. Der Absatz der Pfandbriefe der Hypothekenbank soll in den Diasporaländern durch besondere Vertriebsstellen (eventuell durch Agenturen der Handels- und Industriebank) besorgt werden. c) Die Förderung des Handwerks durch Kredite, die zunächst durch Vermittlung der A. P. C. und so bald als möglich durch eine eigens hierzu geschaffene Handwerkerbank auf genossenschaftlicher Grundlage gewährt werden sollen. 746

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