Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 679 (sequence 689)
- Language
- German, English, Hebrew
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Berichterstatter Dr. Korngrün: Die Thesen 7 und 8 lasse ich vorläufig weg und gehe zu These 9 über. (Zwischenruf: Es ist unmöglich, so vorzugehen! Wenn 8 angenommen wird, fällt der nächste Punkt weg!) Vizepräsident Berlin: Gehen wir also nach der Reihe vor! Berichterstatter Dr. Korngrün (liest) : Der Majoritätsantrag lautet: „7. Die Leitung der Palästinaämter obliegt einer Kommission. Diese Kommission wird zusammengesetzt aus den Vertretern, welche die Zionistische Landesorganisation sowie die im Lande organisierten zionistischen Sonderverbände und Fachorganisationen der Palästinawanderer entsenden sollen. In denjenigen Palästinaämtern, welchen zentrale Aufgaben zugewiesen wurden, haben die zionistische Landesorganisation und die Sonderverbände, sowie die Organisationen der Chaluzim auch dann ein Vertretungsrecht in der Kommission, wenn sie in dem betreffenden Lande nicht vorhanden sind." Zur Begründung des Majoritätsantrages erlaube ich mir folgendes zu sagen: Es haben in der Kommission die Vertreter der Majorität das Prinzip festgestellt, daß es in jedem Lande erstens nur ein Palästinaamt geben darf, zweitens daß sich an diesem Palästinaamt sämtliche zionistischen Organisationen und Verbände beteiligen müssen. An diesem Punkte sind alle Kreise gleich interessiert. Die Leitung dieses Amtes soll einer Kommission und nicht einem Einzelnen übergeben werden. Damit soll die gemeinschaftliche Verantwortung aller beteiligten Gruppen fixiert werden. Es ist eine Verantwortung, nicht nur für das, was das Palästinaamt tut, sondern auch für das, was es unterläßt. Die Verantwortung für die Auswahl des Menschenmaterials ist groß und kann nicht auf einem Einzelnen ruhen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Majorität der Kommission durch Ihren Beschluß zur Gültigkeit zu erheben. Vizepräsident Berlin: Zur Begründung des Minoritätsantrages hat nun Herr L e v i t e das Wort. Minoritätsberichterstatter L. Levite (Polen, deutsch): Der Minoritätsantrag lautet folgendermaßen (liest): „Die Leitung der zentralen Palästinaämter obliegt einem von der Exekutive eingesetzten Leiter im Einvernehmen mit der Palästinakommission. — Diese Kommission, welche als beratende und kontrollierende Körperschaft aufzufassen ist, soll bestehen aus Vertretern, welche das zionistische Landeskomitee und alle zionistischen Sonderverbände sowie zionistischen Fachorganisationen der Palästinawanderer nach ihrer Stärke zu wählen haben." Ich möchte Ihre besondere Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen. Es handelt sich darum, daß die zentralen Palästinaämter zu einem Kampfobjekt der Föderationen geworden sind. Wir möchten, soweit es geht, die Verwaltungsarbeit der Palästinaämter ordnen und ihre Leistungsfähigkeit vergrößern. Es hat sich gezeigt, daß leider auch auf diesem Gebiete, wie auf vielen anderen, die Politik Platz gegriffen hat. Man will diesen falschen Parlamentarismus, der sich durchsetzen möchte, auch wo keine 679