Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 643 (sequence 653)
- Language
- German, English, Hebrew
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Dieser Betrag wird nur unter der Bedingung bewilligt, daß der Leiter dieser Siedlung die Verantwortung für diese Arbeit innerhalb dieses Betrages übernimmt.*' Delegierter Dr. Walter Moses: Ich bin der Ansicht, daß Sie über diesen Posten nicht abstimmen können, bevor die Palästinakommission nicht ihren Bericht erstattet hat. Berichterstatter Dr. Halpern: Ich bin bereit, diese Abstimmung erst morgen vornehmen zu lassen, erkläre aber, daß die Budgetkommission diesen Posten von 20 000 Pfund nur unter dieser Bedingung einbringt, daß diese Resolution angenommen wird. Wir kommen nunmehr zum Budget der Londoner Zentrale im Betrage von 34 200 Pfund, entsprechend dem Monatsbudget von 2850 Pfund. Die Aufteilung habe ich mir bereits gestern erlaubt, Ihnen vorzulesen (liest): Gehälter per Monat . . . 2100 Pfund Subventionen..... 160 Sonstige Büroausgaben . . 390 Unvorhergesehenes . . . 200 macht im Monat 2850 Pfund. Vizepräsident Dr. Klumel: Wer ist für den Antrag? (Nach erfolgter Abstimmung:) Gegenprobe! Angenommen. Delegierter Boris Goldberg (Palästina): Bei genauer Kenntnis der Sachlage erkläre ich, daß es gänzlich unmöglich ist, die ganze Organisations- und Propagandaarbeit damit zu decken. Vizepräsident Dr. Klumel: Es ist selbstverständlich, daß für den Fall des Vorhandenseins von Mitteln Ergänzungen gemacht werden können. Berichterstatter Dr. Halpern: Zu diesem Antrage gehört eine Reihe von Resolutionen, die ich bereits gestern kurz begründet habe, die ich Ihnen daher wohl heute ohne Begründung zur Abstimmung stellen darf (liest): „Mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Valutaverhältnisse wird der S c h e k e 1 folgendermaßen festgesetzt: 1. Für die Vereinigten Staaten und Kanada ein Dollar. 2. Für Großbritannien, die britischen Dominios und sonstige Länder mit normaler Valuta der Preis von 2 Schilling 6 Penee oder deren Gegenwert. 3. Die Festsetzung der Höhe des Schekels für Länder mit entwerteter Valuta wird der Exekutive im Einvernehmen mit der Landesorganisation überlassen. Sollte ein Einvernehmen nicht zu erzielen sein, entscheidet das Aktions-Comitee. Für die Föderationen gilt die Höhe des Schekels nach den verschiedenen Ländern. Die Föderationen und Landsmannschaften sind verpflichtet, mit der Schekelsammlung für das Jahr 5682 sofort zu beginnen und dm Betrag in folgenden Raten abzuführen: V3 bis längstens 1. Tebeth 5682, % bis längstens 1. Nissan 5682, Ys bis längstens 1. Tamus 5682." 41* 643