Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 581 (sequence 591)
- Language
- German, English, Hebrew
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Vizepräsident Motzkin: Die Gesetze des Kongresses sind gültig mit dem Moment, wo sie der Kongreß beschließt. Wir nehmen an, daß die hier anwesenden Zionisten, sowohl die Mitglieder des Kongresses als die Gäste, den Beschluß, den wir bereits gefaßt haben, beherzigen und sich darnach richten werden und nicht der Ansicht sein werden, daß die Gesetze erst nach dem Kongresse in Kraft treten. Mitglied des A.C. Dr. Georg Halpern (deutsch): Hoher Kongreß! Namens der mitunterzeichneten Herren Simon, Shire, Struck, Katzenelson, Newman und im eigenen Namen beehre ich mich, Ihnen folgenden Antrag zu unterbreiten (liest): „Die Zertäfikatinhaber sind nicht an den Erträgnissen des Keren Hajessod beteiligt. Das Vermögen und die Erträgnisse des Keren Hajessod sind Eigentum des ganzen Volkes." Die Tatsache, daß die Organisation der Keren Hajessod-Bewegung von England ausgegangen ist und daß sie dann zu dem bekannten amerikanischen Konflikt geführt hat, hat unter anderem eine Sprachenverwirrung mit sich gebracht. Es gibt zwei Worte, die immer wiederkehren und über die sich manche, wie ich sehe, einen falschen Begriff machen. Das sind die Worte: „Investments" und „Donations". Diejenigen, die diese Begriffe vermengen, meinen, wenn man Investments mache, so könnten das nicht Donations sein und umgekehrt. Das, meine Herren, ist ein grundlegender Irrtum. Was meine Freunde und ich mit unserem Antrage bezwecken, ist folgendes: Es sollen aus den Mitteln des Keren Hajessod werbende Anlagen gemacht werden, die geschäftlichen Charakter haben, und die Sicherheit eines Ertrages bieten. Aber diese Anlagen sollen nicht im Eigentum derjenigen stehen, die einen Beitrag, der vom Keren Hajessod in dem gewissen Ihnen vorgetragenen Verhältnis verwendet werden soll, geleistet haben, sondern auch diese Anlagen sollen genau so, wie die übrigen Teile der Keren Hajessod-Beiträge restlos Eigentum des jüdischen Volkes sein, an Kapital und etwaigen Erträgen. Sie wissen, was der Gegenvorschlag ist. Es sollen danach diejenigen, die ein Zertifikat bekommen, auf das Vermögen an dem Betrage, über den das Zertifikat lautet, zwar verzichten, sie sollen aber an einem etwaigen Ertrage beteiligt werden, falls dies vom Direktorium und den übrigen Verwaltungsstellen des Keren Hajessod für richtig befunden wird. Das ist dasjenige, was wir bekämpfen. Man kann die größten Forderungen an das Volk stellen und man soll sie stellen. Aber man soll keine Forderung stellen, bei der man von vornherein eine absolute, und zwar gewollte Unklarheit des Rechtsverhältnisses schafft. Ich behaupte, daß dieser Paragraph dazu führen muß, daß der Ertrag des Keren Hajessod sich wesentlich verkleinert, abgesehen von der Verletzung des Maasserprinzips, worauf ich gleich kommen werde. Gehen Sie von den Nichtzionisten aus: Wer zum Keren Hajessod beiträgt und sich sagen muß, einen Teil dessen, was ich dazu hergeben will, gebe ich aus meinem Vermögen, das ich rentierlich anlegen will, der wird einen zu kleinen Betrag für den Keren Hajessod geben. Denn das wissen wir alle: ein Schein, auf dem darauf steht, für den Fall, als es richtig befunden wird» werden wir Dir eine Dividende zahlen, begründet keine Zahlungsverpflichtung. In Bezug auf die Frage des Maasser will ich wiederholen, was gesagt wurde: es ist ein Unding, Maasser zu verlangen und jemanden aus der Organisation auszuschließen..... Vizepräsident Motzkin (unterbrechend): Ueber diese Frage können Sie nicht mehr sprechen. 581