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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 550

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 550 (sequence 560)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4850-3480994
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daß die vom Direktorium des Keren Hajessod beschlossenen Arbeiten und Unternehmungen in Palästina durch die Zionistische Organisation, d. h. natürlich durch die Zionist Commission oder wie dieses Organ in Zukunft heißen wird, durchgeführt werden soll. Wir haben, um zu einem zweiten Punkt zu kommen, in den Richtlinien des Keren Hajessod festgestellt, daß er für die Einwanderung nach Palästina Mittel zur Verfügung stellen soll. Es ist aber bisher bei uns keine Klarheit darüber gewesen, in welchem Zeitpunkte die Tätigkeit des Keren Hajessod einsetzen soll. Viele von uns waren der Ansicht, daß der Keren Hajessod erst einsetzen darf, wenn der Einwanderer in Palästina gelandet ist. Andere dagegen waren der Ansicht, daß er auch sorgen soll für die Ausbildung der Chaluzim und für ihre Reise nach Palästina. Die Keren Hajessod-Kommission steht prinzipiell auf dem Standpunkte, daß der Anfang der Tätigkeit des Keren Hajessod für die Einwanderung nicht zu weit vorgeschoben werden soll. Für die Ausbildung der Chaluzim kann der Keren Hajessod kein Geld zur Verfügung stellen. Er kann auch nicht die Reisekosten der Auswanderer generell begleichen, das wäre ein ungesundes Prinzip, aber bei den unglücklichen Verhältnissen muß doch eine gewisse Hilfe geschaffen werden und deswegen schlagen wir Ihnen vor, festzustellen, daß zu den vom Keren Hajessod übernommenen Forderungen der Immigration auch die Gewährung von Zuschüssen zu den Reisespesen von solchen Immigranten gehört, die von der zionistischen Kommission in Palästina angefordert werden. Die Gewährung dieser Zuschüsse soll in Form von Anleihen erfolgen. Also der Keren Hajessod soll sich auf diejenigen Einwanderer beschränken, die von der palästinensischen Instanz als notwendig für das Land angefordert werden, und er soll von nun an Zuschüsse zu den Reisekosten, aber nur in Form von Darlehen gewähren. Es wird Aufgabe des Direktoriums sein, Bestimmungen auszuarbeiten, wie die Rückzahlung dieser Darlehen gesichert werden kann. Geehrter Kongreß! Der nächste Antrag bezieht sich auf die generelle Verwendung der Keren Hajessod-Gelder. Die Jahreskonferenz war davon ausgegangen, daß 20% verwendet werden sollen für die Aufgaben des N. F. und von den verbleibenden 80% je ein Drittel für die laufenden Ausgaben, für die sogen, nationalen dauernden Ausgaben und für wirtschaftliche Institutionen. Diese Einteilung hat sich als kompliziert erwiesen. (Mitglied des A.C. Simon: Das hat die Jahreskonferenz nicht beschlossen. Sie hat nur beschlossen: den Rest, und nicht je ein Drittel!) Jedenfalls ist das in der zionistischen Oeffentlichkeit bisher so aufgefaßt worden und ich bitte, meine Bemerkung, daß das die Jahreskonferenz beschlossen hat, als nicht geschehen zu betrachten. Diese Einteilung hat sich als zu kompliziert erwiesen. Wir haben auclv den Eindruck, daß die Bestimmung von 1/s von 80%, also 27V3 für solche nationale Aufgaben eine viel zu hohe Summe ist, namentlich für die nächste Zeit, und wenn man bedenkt, welche dringenden Aufgaben dem Keren Hajessod obliegen. Infolge dessen schlägt Ihnen die Kommission die Beseitigung dieser Einteilung in drei Teile vor und wir wollen nur eine Einteilung in zwei Kategorien machen, abgesehen vom N. F. Eine Kategorie soll das regelmäßige Palästinabudget sein. Man hat das populär bisher laufende Ausgaben genannt, aber das ist kein schöner Begriff, da er sehr verschieden aufgefaßt wird. Dagegen ist das regelmäßige Palästinabudget ein Ausdruck, den jeder versteht. Das regelmäßige Palästinabudget und die nationalen Anlagen sind also die eine Kategorie. Die zweite Kategorie sind die wirtschaftlichen Anlagen. Das ist ein ganz klarer und deutlicher Ausdruck. Ich komme nun zum dritten und letzten Teile meiner Vorschläge. Diese Vorschläge beziehen sich auf die Frage, wie wir den Keren Hajessod aufbringen wollen. Grundprinzip für die Aufbringung des Keren Hajessod 550

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