Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 538 (sequence 548)
- Language
- German, English, Hebrew
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gericht das Berufungsgericht ist. Eine dritte Instanz brauchen wir nicht. Bei dieser Gelegenheit möchte ich fragen, warum die Wahl des Vorsitzenden des Ehrengerichtes durch den Kongreß ausgeschaltet ist. Wir kommen damit in Schwierigkeiten, weil das Statut des Ehrengerichtes eine Wahl aus seiner Mitte nicht zuläßt. Delegierter Dr. Daiches: Nach der Erklärung, daß das Ehrengericht Berufungsinstanz ist, ziehe ich meinen Antrag zurück. Berichterstatter Dr. Margulies: Wir haben mit Absicht den Vorsitzenden des Ehrengerichtes nicht hier wählen lassen, weil wir das bezüglich des Kongreßgerichtes wahren wollten. Delegierter Gronemann: Durch den Krieg ist die Tätigkeit des Ehrengerichtes einigermaßen sistiert worden. Die Herren, insbesondere die der russischen Landsmannschaft, werden mir bestätigen können, daß vor Ausbruch des Krieges das Ehrengericht begann, sich zu einer bedeutsamen Institution zu entwickeln. Insbsondere handelte es sich darum, die Grundsätze der Disziplin aufrechtzuerhalten, und das Ehrengericht hat sogar gegen ein Mitglied des A.C. verfahren müssen. Ich glaube, daß man die Bedeutung des Ehrengerichtes anerkennen soll, da es dazu berufen ist, den parlamentarischen Ton auch bei Streitigkeiten zu wahren, Ehre und Disziplin zu wahren. Wenn damit eine capitis deminutio vorgenommen werden soll, so fürchte ich, daß sich nicht Leute finden werden, welche sich für dieses Amt bereit finden. Vizepräsident Farbstein: Wer für den Antrag Gronemann ist, daß der Vorsitzende des Ehrengerichtes vom Kongreß gewählt werden soll, den bitte ich die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: § 74 enthält die Garantien gegen eine überstürzte Statutenänderung und bleibt wie im alten Statut. Vizepräsident Farbstein: Kein Widerspruch? (Niemand meldet sich.) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: § 75 bleibt ebenfalls. Dagegen beantragen wir, den § 76 zu streichen. Was darin steht, ist selbstverständlich und ergibt sich aus den vorangegangenen Bestimmungen, andernteils zwingen uns gewisse Rücksichten auf gesetzliche Bestimmungen und politische Verhältnisse in verschiedenen Ländern, die wir berücksichtigen müssen, diesen Paragraphen hier zu streichen. Vizepräsident Farbstein: Kein Widerspruch? (Niemand meldet sich.) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Damit wären diejenigen Paragraphen des Statuts, welche sich der Permanenzausschuß nicht vorbehalten hat, erledigt. Es bleibt nur noch die Frage der Leitung. Ich habe noch eine Resolution vorzutragen, die wir bei dieser Gelegenheit erledigen können. Hoher Kongreß! Der Organisationskommission ist eine Resolution des provisorischen Ausschusses 538