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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 525

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 525 (sequence 535)
Language
German, English, Hebrew
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von 1000 Schekelzahlern sowohl für den Landesverband wie für die Sonderverbände genügen, um einen Delegierten zu erhalten. Ich glaube, daß dagegen kein Widerspruch erhoben werden wird. Delegierter Dr. Braude: Ich glaube, es liegt im Begriff Sonderverbände und im Geist unseres Statuts, daß sich die Sonderverbände nicht nach Ländern teilen, sondern universalen Charakter haben. Es ist daher unzulässig, in Palästina Sonderverbände als solche zu konstituieren. Es hat darum keinen Sinn, für diese Sonderverbände in Palästina besondere Bestimmungen zu stipulieren. Delegierter B. Locker: Der Sinn dieser Bestimmung ist, den Zionisten von Erez Israel ein gewisses Privilegium zu geben. Die Angehörigen von Misrachi und Poale Zion haben das Recht, dasselbe Privileg zu genießen. Es wäre ein Unrecht, diese Begünstigung den Sonderverbänden vorzuenthalten. Berichterstatter Dr. Margulies: Ich mache aufmerksam, daß nach dem Antrage des Dr. Barth sich diese Begünstigung auch dann ergibt, wenn sie nicht ausdrücklich bestimmt wird. Vizepräsident Motzkin: Es liegt also nichts daran, wir können die Sache streichen. Berichterstatter Dr. Margulies: Punkt 5 gibt den Sonderverbänden das Recht, sich mit dem Landesverbände zum Zwecke gemeinsamer Wahl auf Grund freiwilliger Vereinbarung zu verbinden. Nachdem im § 19 der Zwang abgelehnt wurde, soll hier das Recht freiwilligen Zusammenschlusses gegeben werden. Vizepräsident Motzkin: Kein Widerspruch? (Niemand meldet sich.) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Punkt 6 enthält nur eine Konsequenz davon. Vizepräsident Motzkin: Ist jemand dagegen? (Niemand meldet sich.) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: § 27 gibt die Möglichkeit eines Korrektivs, um zu verhindern, daß beim Anwachsen der Schekelzahler der Kongreß übermäßig groß, beim Sinken zu gering wird, und zwar gibt er dem Zentralrate, event. dem A. C. — je nachdem, was für Instanzen Sie schaffen — das Recht, die Ziffern, die wir beschlossen haben, von 2000 und 1000 mit der Giltigkeit für den nächsten Kongreß zu ändern, wenn nach Ansicht der Exekutive eine, solche Aenderung darum empfehlenswert ist, damit der Kongreß nicht die Zahl von 400 übersteigt und nicht unter 250 heruntersinkt. Wir haben die Zahl geändert, früher hieß es 500 und 300. Delegierter Benj. Arditti (Bulgarien, deutsch): Ich schlage im Namen fast aller kleinen Landsmannschaften folgenden Zusatz zu diesem Paragraphen vor: „Im Falle, daß die Zahl der Schekolim größer wird, tritt die Bestimmung dieses Paragraphen nur bei Ueberschreitung der Zahl von 10 000 Schekolim in Kraft." Die Gründe, die uns zu diesem Antrage veranlassen, sind folgende. Man gibt dem Aktions- Comitee das Recht, die Zahl der Schekolim zu bestimmen, die zur Wahl eines Delegierten berechtigt. Nehmen Sie nun an, wir haben bei schwacher 525

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