Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 509 (sequence 519)
- Language
- German, English, Hebrew
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Delegierter Oskar Grof (Jugoslawien, deutsch): Ich stelle den Zusatzantrag, daß die Exekutive verpflichtet wird, mindestens zwei Wochen vor dem Zusammentritt des Kongresses den mit vorläufiger Legitimation versehenen Delegierten alle unter a), b) und c) genannten Materialien im Druck vorzulegen. Ich glaube, der Vorgang bei diesem Kongreß ist die beste Begründung dieses Antrages. Berichterstatter Dr. Margulies: Ich würde empfehlen, das bei § 36 zu beantragen. Vizepräsident Motzkin: Sie werden das also später beantragen. Berichterstatter Dr. Margulies: Die §§ 20 und 21 bleiben in der Fassung des alten Statuts. Bei § 22 ist eine kleine Aenderung vorgesehen; es muß aber die Entscheidung darüber zurückgestellt werden, bis die Entscheidung darüber getroffen ist, ob wir eine oder zwei Instanzen haben sollen. Vizepräsident Motzkin: Das ist selbstverständlich. Berichterstatter Dr. Margulies: Bei § 23 soll der Satz vorangestellt werden: „Sowohl die Exekutive als auch das A.C. und der Zentralrat'* — vorbehaltlich der späteren Entscheidung darüber — sind berechtigt, jederzeit einen außerordentlichen Kongreß einzuberufen. Der außerordentliche Kongreß besteht aus den bereits zum vorigen ordentlichen Kongreß gewählten Mitgliedern." Zum ordentlichen Kongreß muß man wählen. (Ruf: Dann müssen Sie auch den § 20 ändern.) Diese Sache ist notwendig, weil später eine Bestimmung zur Beratung gelangt, wonach eine der Zwischeninstanzen der Exekutive ein Mißtrauen aussprechen kann, diese muß das Recht haben, an den Kongreß zu appellieren. Es gibt auch noch andere Fälle für den außerordentlichen Kongreß, der binnen vier Wochen aus den schon gewählten Mitgliedern zusammenberufen werden kann. Delegierter Dr. Braude: Ich habe nichts dagegen einzuwenden. Ich glaube aber, daß dann in § 20 die Aenderung vorgenommen werden muß, daß es dort heißt: „ordentlichen". Berichterstatter Dr. Margulies: Ich bin damit einverstanden. Ein Delegierter: Ich möchte fragen, ob das A. C. und der Zentralrat dieses Recht kumulativ oder alternativ haben. Berichterstatter Dr. Margulies: Ich glaube, daß das aus dem Texte klar hervorgeht; andernfalls müßte es heißen „das A. C. gemeinsam mit dem Zentralrat". Die Stilisierung wird noch eine Redaktionskommission vornehmen. Berichterstatter Dr. Margulies: Noch eine Einfügung: „Die Tagesordnung dieses außerordentlichen Kongresses wird festgesetzt: 509