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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 498

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 498 (sequence 508)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4798-3480942
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mission schlägt vor, es bei der alten Bezeichnung „Statut" zu lassen, weil sie glaubt, daß der Augenblick, wo wir das Wort „Verfassung" für das auf seinem Wege in die Heimat befindliche Volk gebrauchen können, noch nicht gekommen ist. § 1 enthält das Baseler Programm; wir haben daran selbstverständlich nichts zu ändern. Wir streichen dann die Ueberschrift „I. Mitgliedschaft", weil uns dieser Begriff für das Wesen unserer Bewegung nicht ganz zu entsprechen scheint. Vizepräsident Motzkin (unterbrechend): Wir werden die Sache vielleicht so handhaben..... Berichterstatter Dr. Marguiies: Ich werde mehrere Paragraphen, gegen die kein Anstand ist, zusammenziehen. § 2 ist so geblieben, wie im alten Statut; wir haben auch daran nichts zu ändern. Ich möchte daher vorschlagen, daß zuerst die Ueberschrift und die beiden ersten Paragraphen zur Abstimmung gebracht werden. Vizepräsident Motzkin: Die Kommission schlägt vor, das Wort „Statut" beizubehalten. Kein Widerspruch? (Niemand meldet sich.) Angenommen. Was die beiden ersten Paragraphen betrifft, so sind sie angenommen, falls kein Widerspruch erfolgt. (Zustimmung.) Delegierter H. Struck (Misrachi, deutsch): Behufs Zeitersparnis schlage ich vor, daß über Paragraphen, die nicht geändert werden, nicht abgestimmt werde; nur über die Aenderungen soll abgestimmt werden. (Zustimmung.) Vizepräsident Motzkin: Herr Struck beantragt, über die Paragraphen des Statuts, soweit von der Kommission keine Aenderungen vorgeschlagen werden, nicht abzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Angenommen. Berichterstatter Dr. Marguiies: Der erste Satz des § 3 soll unverändert bleiben und es soll nur der Satz angefügt werden: „Den Schekel können sie jedoch nur einmal entrichten", damit nicht der Fall vorkommt, daß jemand im Landes- und Sonderverbande den Schekel bezahlt. Ferner schlagen wir vor, hier einen weiteren Satz einzufügen, der lautet: „In jedem Lande können sich der Landesverband mit den Sonderverbänden zur Lösung bestimmter gemeinsamer Aufgaben zu einer Arbeitsgemeinschaft vereinigen." Vizepräsident Motzkin: Ist ein Widerspruch dagegen? (Ruf: Ja!) Wenn jemand widerspricht, so wird er das Wort bekommen. Auch soll in einem solchen Falle, wo es sich um so entscheidende Dinge handelt, einer das Wort dafür, einer dagegen haben. Sind Sie damit einverstanden? (Zustimmung.) Sind Sie auch damit einverstanden, daß die Redezeit auf drei Minuten beschränkt werde? (Zustimmung.) Delegierter Dr. Henryk Rosmarin (Ostgalizien, deutsch): Das ist eine contradictio in adjecto. In § 2 heißt es: „Die Zionistische Organisation umfaßt alle Juden, die den Schekel entrichten", und in § 3 sagt man: „Die Mitglieder eines Sonderverbandes können gleichzeitig einem Landesverbände angehören." Wenn ich den Schekel bezahle, so gehöre 498

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