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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 333

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 333 (sequence 343)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4633-3480777
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durch nicht sehr wesentlich gelitten hat. Wir glauben also, daß es ein günstiges Uebereinkommen gewesen ist, das der N. F. getroffen hat. Eine andere wichtige Verwaltungsfrage ist der zukünftige Sitz des Hauptbüros. Daß der Sitz nicht mehr im Haag bleiben kann, ist allen klar; darüber herrscht vollständige Uebereinstimmung. Die Direktoren des N. F. sind der Ansicht gewesen, daß es wünschenswert sei, den Sitz des Hauptbüros nach Erezlsrael zu verlegen. (Beifall.) Da aber das Direktorium nicht allein entscheiden wollte, hat sich das Hauptbüro an die Sammelstellen gewendet, um zu fragen, wie sie sich in diesem Falle zur Sammeltätigkeit verhalten würden. Von 21 Antworten sind 17 unbedingt für die Verlegung des gesamten Hauptbüros nach Palästina eingetreten und nur vier, darunter von größeren Sammelstellen Deutschland und Rumänien, haben Zweifel geäußert, ob es richtig sei, jetzt schon die Zentrale des Sammelapparates nach Palästina zu verlegen. Daraufhin hatte das Direktorium die Absicht, diese Frage der Generalversammlung vorzulegen. Es wurde aber durch einen Beschluß der Exekutive daran verhindert, indem die Exekutive es nicht für richtig hielt, daß schon jetzt der Sitz des Hauptbüros dorthin verlegt werde. Die Weltkonferenz hat sich aber auch einstimmig für die Verlegung erklärt und daher ist es jetzt Sache des Kongresses, über diesen ziemlich einschneidenden Beschluß des N. F. zu entscheiden. Juristisch hätte vielleicht schon die Generalversammlung das Recht, zu entscheiden, da ja die Generalversammlung weiter nichts ist als eine andere Form des A. C. Wir glauben aber, in diesem Falle, wo der Kongreß hier tagt, daß es Sache des Kongresses ist, seine Meinung hierüber zu sagen, und falls er eine Verlegung nach Erez Israel beschließen sollte, würde das Direktorium beauftragt werden, diesen Beschluß des Kongresses auszuführen. Nach diesen Ausführungen komme ich jetzt zur Arbeit in Palästina. Während der Kriegszeit war das einzige, was dem N. F. oblag, die Erhaltung des Bestehenden. Wie Sie wissen, besitzt der N. F. fünf Farmen, die etwa 11026 Dunam umfassen, also den Hauptbesitz des N. F. ausmachen. Diese Farmen haben durch den Krieg ganz außerordentlich gelitten. Es wurden das Vieh, die Wagen und die Vorräte requiriert, die Farmen erhielten Einquartierung, viele der Arbeiter daselbst wurden zu Zwangsarbeiten eingefordert und in einzelnen Farmen fanden sogar direkt kriegerische Handlungen statt, unter denen die Farmen stark litten. Die Folge davon war, daß das Defizit, das die Farmen schon vorher auswiesen, stark vergrößert wurde; heute morgen hat Ihnen Herr Ruppin einige Zahlen genannt, die dartun, um welche Summen es sich hierbei handelt, und ich werde daher nicht wieder darauf zurückkommen. Es ist auch schwer, diese Werte rechne- 333

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