Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 11 (1914) Wien, 2. bis 9. September 1913
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 369 (sequence 376)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3476254-3476276--4288-3480431- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 369 allen Zionisten die Pflicht auf, diese Institution möglichst zu fördern, und zwar sowohl materiell wie geistig. Der Antrag, dem jüdischen Kulturfonds „Kedem" zum Zwecke der Agitation und zur Erhaltung eines Bureaus jährlich 10 000 Frcs. zu bewilligen, wird dem E. A. C. überwiesen. (S. 353.) Redaktion der „Welt" Der Antrag, die redaktionelle Leitung der „Welt" soll dem Großen Actions-Comite übergeben und nach dem Prinzip der freien Besprechung aller internen zionistischen Fragen geführt werden, wird dem E. A. C. überwiesen. (S. 351.) Die Juden in den Balkanstaaten Der in Wien versammelte XI. Zionistenkongreß gibt in Erwägung der gegenwärtigen Lage unserer Volksgenossen auf der Balkanhalbinsel folgende Erklärung ab: 1. In Anbetracht der Grenzverschiebungen und der Neugestaltung der staatsrechtlichen Einrichtungen auf der Balkanhalbinsel ist es eine dringende Notwendigkeit, die nationale und bürgerliche und religiöse Gleichberechtigung der jüdischen Volkselemente in gleicher Weise wie die aller anderen Bevölkerungsteile sicher zu stellen. 2. Der Kongreß gibt seiner festen Ueberzeugung Ausdruck, daß die bei der Regelung der Frage der Neugestaltung in Beträcht kommenden Machtfaktoren die Durchführung dieses Prinzips verwirklichen und vor der Ratifizierung des Bukarester Friedenstraktates sichern werden. 3. Der 'Kongreß ermächtigt die Leitung der zionistischen Organisation, diese Resolution bei den entsprechenden Instanzen zur Kenntnis zu bringen. (S. 353.) Beilis-Prozeß Der Zionistenkongreß als legitime Vertretung der größten jüdischen Organisation aus allen Ländern der Welt erhebt aus Anlaß des Kiewer Beilis-Prozesses feierlich Protest gegen die ungeheuerliche Beschuldigung, daß es Juden gäbe, die zu Religionszwecken Menschenblut verwenden. Wir brandmarken es als einen Schandfleck unserer Zeit, daß man es wagen kann, einen solchen wahnwitzigen Verdacht zu erheben gegen unser Volk, das drei Jahrtausende menschheitlicher Hochkultur durchlebt und die Menschheit Nächstenliebe und Humanität gelehrt hat. Im Namen der Solidarität der gesitteten Menschheit fordern wir die ganze Kulturwelt auf, gemeinsam mit uns den Kampf zu führen gegen die finstere Barbarei und uns zu helfen, unsere geschändete Menschenwürde und verletzte Volksehre zu verteidigen und zu schützen. (S. 360.) Statutenänderung § 39 Absatz d des Organisationsstatuts betreffend „Mitgliedschaft des Zentral-Komitees" wird abgeändert und in folgender Fassung beschlossen: „den Vorsitzenden des Kongreßgerichts und des Ehrengerichts und dem Kongreßanwalt". (S. 338.) 24