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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1911-01-01 · 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911 · page 293

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 293)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476274--3838-3479980
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VI. Tag. Dienstag den 15. August 1911 NACHMITTAGS-SITZUNG Beginn 4 Uhr 30 Minuten. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Die Sitzung ist eröffnet. Zunächst erteile ich Herrn Sekretär Dr. Rosenblüth das Wort zu einigen Mitteilungen. Sekretär Dr. Rosenblüth (liest): Die Beerdigung von Herrn Dr. Max Kaufmann in Freiburg findet Donnerstag, den 17., nachmittags 3 Uhr, auf dem israelitischen Friedhofe in Freiburg statt. Die durchfahrenden Delegierten werden gebeten, sich möglichst an der Beerdigung zu beteiligen. Die Ortsgruppe Freiburg bittet ferner, Oelbaumspenden dem Max-Kaufmann-Haine zuzuwenden. Die österreichischen Kongreßdelegierten haben die Märtyrer von Drohobycz in das Goldene Buch eingetragen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) . Die Vereine jüdischer Studenten tragen ihren verstorbenen alten Herrn Dr. Max Kaufmann in das Goldene Buch ein. (Erneuter Beifall und Händeklatschen.) Die deutsche Landsmannschaft versammelt sich nach Schluß dieser Sitzung in einem der anstoßenden Säle. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Ich erteile nunmehr dem Referenten Herrn Dr. Margulies das Wort. Referent Dr. Margulies: Nachdem wir § 9 angenommen haben, obliegt uns nunmehr die Abstimmung über § 2. Ich werde diesen Paragraphen vorlesen und Sie werden dann Gelegenheit haben, darüber Ihr Votum abzugeben. § 2 soll nunmehr lauten (liest): „§ 2. Landsmannschaften und Fraktionen. Die aut dem Kongreß anwesenden Delegierten bilden Landsmannschaften und Fraktionen. Die Rechte einer Fraktion sind von dem Zusammenschluß von mindestens 30 Kongreßdelegierten abhängig. Für die Delegationen der Sonderverbände gilt grundsätzlich das gleiche, twie für die Landsmannschaften." Ich hoffe, daß mit dieser Fassung nunmehr sämtliche Bedenken der kleinen Landsmannschaften gefallen sind. Das ist Absatz 1. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Die Absätze 2 und 3 bleiben in der Fassung, wie Sie sie vorgeschlagen haben? Referent Dr. Margulies: Es ist noch ein Zusatz zu Absatz 3, welcher lauten soll: „Die Bildung von Fraktionen ist nur zulässig bis zum Beginn der zweiten Sitzung."

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