Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 9 (1910) Hamburg, 26. bis 30. Dezember 1909
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 483)
- Language
- German, English, Hebrew
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I. Geschäftsordnung der Zionisten-Kongresse I. Eröffnung und Konstituierung des Kongresses Eröffnung des Kongresses § 1. Der Kongreß versammelt sich zu der vom zionistischen Aktionskomitee bekannt gegebenen Stunde in dem von diesem bestimmten Sitzungssaale. § 2. Der Obmann des Aktionskomitees oder im Falle seiner Verhinderung der Obmannstellvertreter übernimmt für die Frist bis zur vollzogenen Wahl des Präsidenten den einstweiligen Vorsitz und eröffnet den Kongreß. Wahlprüfung § 3. Nach erfolgter Eröffnung schreitet der Kongreß zur Prüfung und Verifikation der Delegiertenwahlen. Zu diesem Zwecke wählt die Versammlung aus ihrer Mitte, jedoch unter Ausschluß der Mitglieder des Aktionskomitees, einen aus neun Personen bestehenden Legitimationsausschuß. Auf Grund des von diesem Ausschusse, und zwar spätestens bei Beginn der nächsten Sitzung, erstatteten Berichtes fällt der Kongreß ohne Debatte die Entscheidung. Personen, gegen deren Wahl Proteste eingelaufen sind, haben bis zur Entscheidung über ihre Wahl kein Stimmrecht im Kongresse. Präsidium und Bureau des Kongresses § 4. Der Kongreß wählt aus seiner Mitte, und zwar in besondern Wahlgängen, den Präsidenten, den ersten, zweiten und dritten Vizepräsidenten, fünf Beisitzer und sechs Schriftführer (zwei für die deutsche and je einen für die hebräische, russische, englische und französische Sprache). Diese Funktionäre bilden das Bureau des Kongresses. Ferner wählt der Kongreß aus seiner Mitte den Finanzausschuß und den Programm- und Organisationsausschuß, beide aus je neun Mitgliedern bestehend. Dem letztern Ausschusse sind auch die an den Kongreß gerichteten Petitionen zur Prüfung und Berichterstattung zuzuweisen. Die Wahlen erfolgen entweder geheim mittels Stimmzettel oder über Antrag eines Delegierten durch Akklamation, wenn nicht mindestens 20 Delegierte dagegen Einspruch erheben.