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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1907-01-01 · 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907 · p. Seite 155

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
Date
1907-01-01
Page
Seite 155 (sequence 153)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476270--2730-3478870
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— 155 — Standes des N.-F. komme, will ich, um diesen Punkt abzukürzen, bemerken, daß wir eine Bilanz des N.-F. in allernächster Zeit publizieren werden. Wir sind dazu heute noch nicht in der Lage, weil wir den Wert unseres Grundbesitz;es erst neu feststellen müssen, um die nach englischen Grundsätzen notwendige sichere Unterlage für die Feststellung des Vermögenswertes des Nationalfonds zu gewinnen. Aber ich kann so viel ungefähr mitteilen, daß unser in Wertpapieren und in Barem vorhandener Besitz heute ungefähr 50 000 Pfd. beträgt und wir außerdem einen Grundbesitz in Palästina haben, den man mit 10—15 000 Pfd. bewerten darf, so daß wir sagen können, das Gesamtvermögen des Nationalfonds beträgt heute zwischen 60 und 65 000 Pfd., das ist eine Vermehrung von ungefähr 12 000 Pfd. gegenüber dem letzten Jahre. Es dürfte nun vielleicht von mir erwartet werden, daß ich in kurzen Umrissen die künftige Tätigkeit des Direktoriums des N.-F. andeute. Ich muß in dieser Hinsicht um Ihre Nachsicht bitten. Es ist begreiflich, daß ich hier kein vollständiges Programm entwickeln kann. Wir sind ja immer noch im Stadium der vorbereitenden Versuche. Wir sind ja noch nicht in der Lage, einen festen Boden unter uns zu sehen, auf dem wir uns bewegen können. Das Direktorium hat auch bis jetzt noch keine programmatischen Beschlüsse gefaßt. Was ich also hier vortrage — das möchte ich ausdrücklich und klar betonen —, ist nur meine persönliche Meinung über die Entwicklung der Tätigkeit des N.-F. und ist das Direktorium in keiner Weise für die programmatischen Sätze, die ich hier in knapper Kürze vortragen will, verantwortlich. E i n Grundsatz scheint mir klar zu sein nach den juristischen Gutachten, die wir erhalten haben: Der Nationalfonds als solcher darf vorläufig, wo keine zwingende Notwendigkeit vorliegt, kein Land in Palästina erwerben. Aber, meine Herren, wenn der Nationalfonds selbst nicht in der Lage ist, Grund und Boden in Palästina zu erwerben, so liegt es doch im dringenden Interesse des Nationalfonds und entspricht es durchaus dem Zwecke, dem der Nationalfonds dienen soll, daß Juden in großer Anzahl und mit großen Kapitalien so rasch als möglich und so gut es geht, Boden in Palästina käuflich erwerben, und wenn der Nationalfonds einer geeigneten Kreditbank durch Gewährung von Hypothekarkredit oder sonstigen durSh Grund und Boden gesicherten Kredit seine Gelder zur Verfügung stellen kann, so halte ich es nicht nur für das gute Recht, sondern auch für die Pflicht des N.-F., seine Gelder zur Verfügung z<u stellen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Auch für andere .Zwecke, die mit der Grunderwerbung in Verbindung stehen, kann der Nationalfonds langfristige Kredite

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