Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 335 (sequence 333)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3476254-3476268--2545-3478684- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Resolution: Vorlagen, welche dem Kongresse unterbreitet werden sollen, müssen mindestens drei Monate vor Zusammentritt des Kongresses den verschiedenen Landes-Organisationen übersandt werden. In besonderen Fällen kann hievon abgesehen werden, falls die Majorität des grosseh A.-C die Dringlichkeit der Vorlage anerkennt. §25. Da sich die Landes Organisationen aus den einzelnen Vereinen aufbauen und der Verkehr des engeren A.-C mit der Föderation (Landeskomitee) durch die Mitglieder des grossen A.-C. stattfindet, so ist der Verkehr des engeren A.-C. auch mit einer Gruppe von Vereinen ausgeschlossen, so lange diese den Föderationscharakter nicht erlangt haben. Um eine neue Föderation zu bilden, ist es notwendig, dass wenigstens 50 Vereine mit einer Gesamtzahl von mindestens 5000 Schekelzahlern sich zusammenschliessen. Eine neue Föderation kann sich nur unter Genehmigung des engeren A.-C. und der A.-C.-Mitglieder des betreffenden Landes bilden. Im Falle der Meinungsverschiedenheit zwischen den Landes-A.-C.-Mitgliedern einerseits und dem engeren A.-C. andererseits in dieser Angelegenheit entscheidet die Landeskonferenz. V. Einkünfte der zionistischen Organisation. § 26. Die Einkünfte der zionistischen Organisation bestehen aus den Schekeln, den Beiträgen zur Landesorganisation, den Spenden und Zuwendungen jeglicher Art. Resolution: Alle Vereine der Welt müssen auf mindestens ein Exemplar der „Welt" abonnieren. Der Landeszentrale werden so viele Exemplare der „Welt" von der Administration der Zeitung zugeschickt, als es der Ziffer ihrer Vereine entspricht. Es ist eine Presskommission zur Ueberwachung des Parteiorgans und der anderen Blätter, welche mit der Bewegung im Zusammenhange stehen, zu ernennen. § 27. Der Schekel ist die jährliche Beitragsleistung der Zionisten zur Deckung der laufenden Ausgaben für die ganze zio-