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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1905-01-01 · 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905 · p. Seite 329

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
Date
1905-01-01
Page
Seite 329 (sequence 327)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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329 § 36. Der jeweilige Vorsitzende stimmt mit Ausnahme von Wahlen niemals mit. § 37- Jede Wahl, mit Ausnahme der des Präsidenten, wird mit relativer Stimmenmehrheit entschieden. Die Wahl des Präsidenten erfolgt mit absoluter Majorität. Bei Resultatlosigkeit der Wahl in Ansehung des einen oder anderen Amtes entscheidet zwischen je zwei Kandidaten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen, resp. zwischen denjenigen Kandidaten, welche sämtlich die gleiche höchste .Stimmenanzahl erzielten, das durch die Hand des jeweiligen Vorsitzenden gezogene Los. VI. Geschäftsvorschriften über die Ausschusssitzungen. § 38. Insoferne diese Geschäftsordnung keine Vorschriften über die Mitgliederzahl eines Ausschusses enthält, bestimmt der Kongress dieselbe von Fall zu Fall. § 39. Den gewählten Ausschüssen steht es frei, aus der ganzen Versammlung solche Delegierte, denen sie besondere Kenntnis des Gegenstandes zutrauen, zur Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme beizuziehen. Die Mitglieder des Aktionskomitees haben das Recht, den Sitzungen aller Ausschüsse mit beratender Stimme beizuwohnen. § 40. Ueber die Sitzungen der Ausschüsse werden Protokolle geführt, welche — nach erfolgter Genehmigung durch den Ausschuss — dem Präsidenten übergeben werden. Dieselben enthalten alle im Verlaufe der Sitzung gestellten Anträge und gefassten Beschlüsse. § 41. Jeder Beschluss der Ausschüsse wird mit absoluter Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorsitzende einer Ausschusssitzung hat sein Stimmrecht nur bei Gleichheit der Stimmen auszuüben. Der Ausschuss wählt einen Berichterstatter, der das Ergebnis der Beratung in einem Berichte zusammenfasst und die Beschlüsse der Mehrheit des Ausschusses in der Plenarsitzung zu vertreten hat.

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