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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1905-01-01 · 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905 · p. Seite 328

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
Date
1905-01-01
Page
Seite 328 (sequence 326)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476268--2538-3478677
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treten. Kein Delegierter darf mehr als zweimal zu demselben Gegenstande sprechen. Wer, zur Rede aufgefordert, nicht anwesend ist, verliert das Wort. § 30. Sofortige Zulassung zum Worte können nur diejenigen Delegierten verlangen, welche zur Geschäftsordnung sprechen wollen. Persönliche Bemerkungen sind erst nach Schluss der Debatte oder im Falle der Vertagung derselben am Schlüsse der Sitzung gestattete § 31. Abschweifungen von der Sache ziehen den Ruf des Präsidenten „Zur Sache'* nach sich. Nach zweimaligem Rufe „Zur Sache" kann der Präsident dem Redner das Wort entziehen. § 32. Sollte ein Delegierter in seiner Rede den Anstand oder die Sitte verletzen, so kann der Präsident die Rede unterbrechen, oder ihm auch völlig das Wort entziehen. § 33. Unmittelbar vor der Abstimmung ist die Frage zu verlesen und erforderlichenfalls durch die Schriftführer zu verdolmetschen. In der Regel werden die abgeänderten Anträge vor dem Hauptantrage, und zwar die weitergehenden vor. den übrigen, zur Abstimmung gebracht. Es steht aber dem Präsidenten frei, insofern er dies zur Vereinfachung und Klarstellung der Abstimmung für zweckmässig erachtet, vorerst eine prinzipielle Frage zur Beschlussfassung zu bringen. § 34! Nach geschlossener Beratung verkündet der Präsident, in welcher Reihenfolge er die Fragen zur Abstimmung zu bringen gesonnen sei; eine Debatte über diese Anordnung ist unzulässig. Jeder Delegierte hat das Recht, mehrere Mandate zu übernehmen, verfügt jedoch nur über eine Stimme im Kongresse. § 35. Das Stimmrecht ist von allen Delegierten persönlich auszuüben; keinem in der Sitzung anwesenden Delegierten ist gestattet, sich der Abstimmung zu enthalten. Die Abstimmung findet durch Aufstehen und Sitzenbleiben statt. Ist das Ergebnis nach der Ansicht des Präsidenten zweifelhaft, so findet die geheime Abstimmung mittelst Stimmzettel statt. Letztere tritt auch regelmässig bei Wahlen ein. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. In allen Fällen kann die Beschlussfassung ohne weitere Förmlichkeit mittelst Akklamation erfolgen.

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