Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 326 (sequence 324)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 326 — Behandlung sonstiger Anträge. § 19. Die Art von geschäftsordnungsmässiger Behandlung von Anträgen, welche nicht einen detaillierten Entwurf zur Abänderung oder Schaffung einer Anstalt, Errichtung oder Vorkehrung umfassen, kann der Präsident nach freiem Ermessen bestimmen. Spricht sich jedoch der Antragsteller gegen die Entscheidung des Präsidenten aus, so hat derselbe den Kongress zu befragen, welch letzterer sodann hierüber Beschluss fasst. § 20. Anträge,, welche sich bloss auf die formelle Geschäftsordnung beziehen, brauchen nicht schriftlich überreicht zu werden und können von dem Präsidenten auch ohne Debatte sogleich zur Abstimmung oder Beschlussfassung gebracht werden. Behandlung von Interpellationen. § 21. In keinem Falle kann eine schon begonnene Verhandlung durch eine Interpellation unterbrochen werden. Der Interpellierte kann sogleich Antwort geben, diese für eine spätere Sitzung zusichern oder mit Angabe der Gründe die Beantwortung ablehnen. An die Beantwortung der Interpellation oder deren Ablehnung darf sich eine Besprechung des Gegenstandes nur anschliessen, wenn die Mehrheit der Delegierten . hierzu ihre Zustimmung gibt, lieber die Frage, ob die Debatte sofort eröffnet werden soll oder der nächsten Sitzung vorbehalten bleibt, entscheidet der Präsident. Falls jedoch von 20 Delegierten die Dringlichkeit beantragt wird, ist der Kongress zu befragen, der sodann, mit absoluter Majorität entscheidet. Behandlung von Petitionen. § 22. Sämtliche Petitionen sind einem Ausschusse zuzuweisen; sie sind mit kürzer Angabe ihres Inhaltes in ein Verzeichnis einzutragen, das dem stenographischen Berichte beigelegt wird. Die Verlesung einer Petition findet nur über ausdrückliche Weisung des Präsidenten oder über den Wunsch der Majorität des Kongresses statt. V. Geschäftsvorscliriften über die Plenarsitzung. Tagesordnung. § 23. Die Tagesordnung für die erste Sitzung wird vom Aktionskomitee festgestellt und vom einstweiligen Präsidenten bei Eröffnung des Kongresses verkündigt; die Tagesordnung