Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 268 (sequence 266)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 268 — muss, diesem Herrn eine Besoldung zu geben. Wir haben aber unter Rüchsichtnahme auf unsere Einnahmen ausdrücklich festgesetzt, dass, wenigstens heute noch nicht, dies nicht mehr als ein Herr sein könnte. Selbstverständlich wird dieser Antrag nicht in das Statut aufgenommen, wohin er auch gar nicht gehört, sondern wird nur gestellt werden, falls er nach der Wahl des engeren A. C. notwendig werden sollte. Nachdem so das engere A. C. anders als bisher zusammengesetzt ist, haben wir es für richtig befunden, zu bestimmen, dass die Mitglieder des engeren A. C. für den Fall, dass sie an Sitzungen teilnehmen müssen, welche nicht an ihrem Wohnorte stattfinden können, die Barauslagen ersetzt erhalten, dass sie die Barauslagen — nicht mehr — auch dann ersetzt erhalten, wenn sie vom engeren oder dem grossen A. C. einen Auftrag erhalten, etwa eine weite Reise anzutreten. Auch das ist nicht viel mehr al§—die Festlegung der bestehenden Praxis. Die Festlegung ist nur notwendig geworden, weil in Zukunft die 7 Herren zweifelsohne nicht mehr in einer Stadt wohnen können, so dass also einige von ihnen stets zu den Sitzungen werden fahren müssen. Es ist beantragt worden, darüber hinaus noch Repräsentationsgelder zu gewähren. Dieser Antrag ist aber abgelehnt worden. Es kommt dann hinzu, dass auch das Kongressbureau eine feste und präzise Regelung erhalten soll. Wir wollen haben, dass das Bureau aus besoldeten Sekretären bestehe, an deren Spitze ein Generalsekretär steht. Wir haben zwar bisher auch besoldete Beamte gehabt, aber es war dies nicht festgelegt. Vor allem wollen wir das Prinzip festgehalten haben, dass unser Bureau mit bezahlten Männern arbeitet, welche also in der Lage sind, ihre gesamte Kraft der Bewegung zu widmen. Es ist nun die Frage aufgetaucht, ob diese Sekretäre vom Kongress gewählt werden sollen^ und ob sie Sitz und Stimme im A. C. erhalten sollen. Beides ist vorderhand abgelehnt worden: Das engere A. C. muss mit den Sekretären arbeiten, auch mit dem Generalsekretär. Es muss also die Behörde sein, die über den Sekretären steht. Würden wir die Sekretäre oder den Generalsekretär auf dem Kongresse wählen, wäre niemand in der Lage, den Sekretär abzusetzen, falls er etwa in den zwei Jahren irgend etwas tut," womit die Partei nicht einverstanden sein kann. Da wir nun leider in anderen Bewegungen von solchen Fällen wissen, und da wir uns erinnern an Personen, welche auf dem ersten Kongresse in der Bewegung eine Rolle gespielt haben, die