Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 221 (sequence 219)
- Language
- German, English, Hebrew
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Del. Mileukowski (Jargon) spricht über die Statuten. Vizepräsident Temkin: Das gehört vor die Generalversammlung. Del. Dr. Kokesch: Herr Professor Belkowsky hat Furcht, dass man § 52 unserer Bankstatuten ändert. Er glaubt, es sei eine grosse Gefahr vorhanden, wenn alle Besitzer von Inhaber-Aktien in der Generalversammlung zugelassen werden, und zwar befürchtet er dies aus dem Grunde, weil er im Verlaufe des Kongresses gesehen hat, dass auch Personen, die nicht rein zionistisch gesinnt sind, Inhaber von Aktien sein können. Meine Damen und Herren! Herr Belkowsky hat aber eine Institution unserer Bankverfassung vergessen, welche eine solche Gefahr ausschliesst. Er wird als Aufsichtsrat der Bank wissen, dass der Aufsichtsrat als Inhaber der Foundershares, Gründeraktien, genau soviel Stimmen hat, als alle andern Mitglieder der Generalversammlung. Es ist also gar keine Gefahr vorhanden, selbst wenn fast lauter Gegner des Zionismus in die Generalversammlung kommen, weil der Aufsichtsrat bezw. die Inhaber der Fondershares sie immer paralisieren können. Die Inhaber der Foundershares können nur Mitglieder des A. C. sein; sie sind verpflichtet, die Beschlüsse des Kongresses zu befolgen und auf diese Weise hat immer der Kongress die Aufsicht über die Bank, und es ist sichergestellt, dass die Generalversammlung niemals etwas gegen die Beschlüsse des Kongresses beschliessen kann. Infolgedessen werde ich Sie bitten, dem Antrage des Herrn Professor Belkowsky nicht zuzustimmen, sondern die vorgeschlagenen Statutenänderungen, wie sie vorgeschlagen sind, in der Generalversammlung der Bank anzunehmen. Das hat auch seinen bestimmten Grund. Die Gesetze in England sind diesbezüglich sehr schwerfällig. Wenn man einen Punkt dieser vorgeschlagenen Statutenänderung ändern und nicht annehmen sollte, so ist Gefahr vorhanden, dass man nochmals an die solicitors und baristers gehen muss, was mit vielen Kosten und Zeitverlust verbunden sein wird, und dass wir die seit Jahren vorbereitete Statutenänderung nicht vornehmen können. Deswegen bitte ich, den Antrag Belkowsky nicht anzunehmen, sondern in der Generalversammlung für alle vorgeschlagenen Statutenänderungen zu stimmen. (Lebhafter Beifall.) Del. Goitein: Ich wollte bitten, man sollte zunächst auf dem Kongress jetzt für die Generalversammlung geplante Resolution unterbreiten, da wir doch verschiedene Delegierte haben, die nicht im Besitze von Aktien sind, die aber doch ein Interesse haben an dem Fortgang der Bank. Es Hesse sich auf diese Weise vielleicht nach der einen oder der anderen Richtung eine Majorität erzielen. Ich kenne die Resolution nicht, aber soviel mir gesagt wurde, geht sie dahin, dass nur in Palästina unter Ausschluss aller übrigen Länder für alle Zeiten Geschäfte sollen gemacht werden dürfen. Ich glaube, die Entscheidung darüber sollte dem Aufsichtsrate nach wie vor überlassen bleiben, und der Kongress soll sich nun aussprechen, wie er darüber denkt. (Präsident Wolffsohn: Das kommt morgen!) Dann hat die Bankdebatte keinen Zweck, und ich stelle den formellen Antrag, dass wir jetzt die Bankdebatte, da sie zwecklos ist, zurückstellen. Ich bitte, darüber abstimmen zu lassen. Del. Professor Belkowsky: Ich möchte meinem Freunde Kokesch nur ganz kurz erwidern. Er hat recht, dass der Aufsichtsrat der Bank soviel Stimmen bei der Generalversammlung hat, wie die sämtlichen übrigen erschienenen Aktionäre, allein das ist ein Auskunftsmittel, von dem der Aufsichtsrat nie Gebrauch machen soll. Ich möchte es eben vermieden wissen, dass in der Generalversammlung gewisse Elemente erscheinen können, die unter dem Mantel als Besitzer von Inhaberaktien ihr Stimmrecht ausüben und in die Versammlung Reibereien und Missklänge hineintragen. Diejenigen,.