Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 220 (sequence 218)
- Language
- German, English, Hebrew
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2. Der VII. Zionistenkongress lehnt jede planlose, unsystematische und philanthropische Besiedlungstätigkeit im Sinne der Chowewe-Zionisten ab. Berichterstatter Kremenezky: Meine Herren und Damen! Mein Referat ist jetzt eingeschoben worden. Da der Bericht gedruckt ist, so möchte ich nicht, dass eine derartige Verwirrung eintritt, wie vor der Verlesung des Referates W a r b u r g, sondern ich wünschte, dass nur erst der Bericht den Herren zukomme, das Referat werde ich später vorlesen. Vizepräsident Wolffsolin: Da der Kongress beschlossen hat, vor dem Berichte des A. C. über die Kolonialbank zu diskutieren, so frage ich, ob jemand zu diesem Gegenstande zu sprechen wünscht. Del. Vecht (zuerst englisch, dann deutsch): Ich möchte die Kolonialbank bitten, dass sie eine Filiale in Südafrika errichten möge; denn es werden dort viele Geschäfte getrieben. Ich habe von den Leuten aus Afrika den Auftrag bekommen, der Kongress möge der Bank Instruktionen erteilen, dass sie eine Filiale in Johannesburg und Captown eröffne. Ich bin überzeugt, dass, wenn die rechten Leute gefunden werden, dies von Vorteil für die Bank ist. Man soll von England einen tüchtigen Mann hinschicken, der kann sich auf dem Platze dann selbst überzeugen, die richtigen Leute finden und das Projekt verwirklichen. Ich stelle also den Antrag, dass die Jüdische Kolonialbank eine Filiale in Johannesburg und Captown eröffne. Del. Prof. Bclkowsky: Geehrter Kongress I Das wichtigste, was jetzt zu entscheiden ist, ist die Stellungnahme zu der morgigen Generalversammlung. Die Modifikationen, die geplant werden, sind schon in der „Welt" veröffentlicht worden. Ihre Aufgabe wird erleichtert werden, wenn ich Ihnen in Erinnerung bringe, dass diese Frage uns seit mehreren Jahren beschäftigt. Am II. Kongresse wurde erklärt, dass die Tätigkeit unserer Kolonialbank, des finanziellen Instrumentes unserer politischen Bewegung, sich nur auf Syrien und Palästina beziehen darf. Trotzdem wurde eine Klausel aufgenommen, dass diese Tätigkeit sich auch auf andere Länder erstrecken kann. Sie werden sich wohl erinnern, was für ein Sturm dadurch in unserer Bewegung hervorgerufen wurde und dass die Delegierten des III. Kongresses beauftragt wurden, den Antrag zu unterstützen, dass die Statuten auf den ursprünglichen Text gestellt werden. Diese Frage hat uns am III. Kongresse durch mehrere Sitzungen beschäftigt, und schon im Jahre 1899 wurde der Vorschlag des Kongresses akzeptiert, dass die Tätigkeit unserer Bank sich vorzugsweise auf Palästina und Syrien erstrecken solle. Diese Aenderung der Bankstatuten wurde bisher nicht durchgesetzt. Es ist begreiflich, dass die Kalamität, die durch die Ugandafrage entstanden ist, jetzt dazu zwingt, diese Aenderung durchzuführen, und für die morgige Generalversammlung wird das geplant, was schon damals prinzipiell akzeptiert wurde. Nun aber wurde damals geplant, man solle einige Aenderungen der Statuten selbst vornehmen, und darunter auch diese, dass man allen Inhabern der Aktien das Recht, in den Versammlungen zu erscheinen, einräumen solle. Ich war gerade derjenige, der als Berichterstatter der Kommission für diesen Vorschlag eingetreten ist. Jetzt habe ich meine Meinung geändert, mit Rücksicht darauf, dass ich eine Gefahr darin erblicke. Ich möchte daher bitten, dass wir prinzipiell dem allgemeinen Stand-' punkte zustimmen. Ein anderes Statut kann sich nach dem gestrigen Beschlüsse nicht ergeben, aber von der Aenderung des § 52 soll jetzt Abstand genommen werden.