Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 127 (sequence 125)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 127 — ein Hohn auf den Legitimationsausschuss aufgefasst werden. An der bona fides der Gewählten und des betr. kontrollierenden Rayonvorstehers haben wir feinen Grund zw zweifeln. Deshalb hat der Legitimationsausschuss beschlossen, die betr. "zwei Wahlen zu validieren. Aber auch sonst sollte unbedingt daran festgehalten werden, dass aus den Wahlprotokollen die Anzahl der Schekelzahler der betr. Gruppe zu ersehen ist, ebenso wie die Zahl der effektiv abgegebenen Stimmen und das Alter des Gewählten. Natürlich können da nur die an die Zentralkasse bereits abgelieferten Gelder in Betracht kommen. Wir empfehlen, dass Wahlakten und die dazu gehörenden Dokumente mit Nationalfonds-Marken versehen werden. Begründete Proteste über genaue Angaben von Unregelmässigkeiten sind eigentlich wenige eingelaufen. Auf Grund eines solchen empfehlen wir die Annullierung je einer Wahl in Mariampol, Bialystok und Swidosch, wo überall nach Angabe der Rayonsvorsteher auf Grund der vorhandenen Schekelzahler ein Delegierter zu viel gewählt worden ist. Das Kongressbureau wird die betreffenden Delegierten davon verständigen. Den Protest aus Grodno empfehlen wir zurückzuweisen, da dort eine Gruppe ausserhalb der Landesorganisation wählen wollte, was in direktem Widerspruch zu § 13 Satz 2 unseres Statuts steht. Eine Meinungsverschiedenheit zwischen einem Rayonsvorsteher und seinem angeblichen Ersatzmann kann auf die Wahlen keinen Einfluss ausüben, da beide vom letzten Kongress als gleichberechtigte Mitglieder des A. C. gewählt worden sind. Der Zwist gehört in die Kompetenz der betreffenden Landesorganisation oder dann in diejenige des Kongressgerichtes, keinesfalls aber vor den Legitimationsausschuss. Des ferneren bemerken wir, dass nach unserer Ueberzeugung Delegierte anwesend sind, die das vonl § 12 Satz 1 vorgeschriebene Alter von 24 Jahren nicht erreicht haben. (Hört! Hört!) Da jedoch der Legitimationsausschuss keine Pass-, noch Geburtsscheinrevision vorzunehmen in der Lage ist (Ruf: Warum, nicht?), so bleibt uns nur übrig, eindringlich an das zionistische Gewissen der betreffenden Delegierten (Ruf: Gibt's ja gar nicht!) zu appellieren und sie zu ermahnen, aus Respekt vor dem uns selbst gegebenen Gesetze und vor der Würde des Kongresses ihre Mandate niederzulegen. Die Proteste der Herren Zibulnik, Finkeist ein und Genossen, welche in unkorrekter Weise vor ihrer Erörterung durch den Legitimationsausschuss als anonymes Flugblatt verbreitet wurden, betrachten wir als einen schweren Eingriff in