Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 355 (sequence 356)
- Language
- German, English, Hebrew
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Der Schekel ist die jährliche Beitragsleistung der Zionisten zur Deckung der laufenden Ausgaben für die ganze zionistische Bewegimg und ist durch die betreffenden Landes-Organisationen an die Kasse des engeren A.-C. abzuführen. § 28. Die Beiträge zur Landes-Organisation werden von dem Vereinsdelegiertentage der betreffenden Landes-Organisation bestimmt und fliessen in die Kasse der Landes-Comites auf dem vom Vereinsdelegiertentage bestimmten Wege. § 29. Spenden und sonstige Zuwendungen fliessen durch Vermittlung der Landes-Comites in die Kasse des engeren A.-C. § 30. Jeder Zionist hat jährlich einen Schekel von mindestens 1 Fr., 1 Kr., 1 M., 40 Kop.; 25 Cts., 1 Sh. zu zahlen. § 31. Die Einziehung dos Sehekels hat durch die Landes-Comites gemäss den Bestimmungen des Vereinsdelegiertentages der betreffenden Landes-Organisation zu erfolgen. VI. Revisionen. 52 -~>0 § oZ. Der Kongress wählt zwei Revisoren und zwei Revisoren-Stellvertreter. § 33. Die Kassabücher des Kongressbureaus sind mit dem 30. Juni ahzuschli essen, und nebst sämtlichen Rechnungen, Berichten und Memoranden an einem zu vereinbarenden Tage und Orte vor dem Kongresse den Revisoren zur Prüfung zu übergeben, welche dem vom Kongresse zu wählenden Finanz-Ausschüsse einen schriftlichen Berieht vorzulegen haben. Die Revisoren sind ermächtigt, nötigenfalls einen öffentlichen Rechnungsführer zur Hilfe heranzuziehen. § 34- Die Revisoren düifen nicht Mitglie^r des A.-C. sein. 2&