Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 349 (sequence 350)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 349 — Vi. GeschäffsYorschriften über die Ausschusssitzungen. § 38. Insoferne diese Geschäftsordnung keine Vorschriften über die Mitgliederzahl eines Ausschusses enthält, bestimmt der Kongress dieselbe von Fall zu Fall. § 39. Den gewählten Ausschüssen steht es frei, aus der ganzen Versammlung solche Delegierte, denen sie besondere Kenntnis des Gegenstandes zutrauen, zur Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme beizuziehen. Die Mitglieder des Aktions-Komitees haben das Recht, den Sitzungen aller Ausschüsse mit beratender Stimme beizuwohnen. § 40. Ueber die Sitzungen der Ausschüsse werden Protokolle geführt, welche — nach erfolgter Genehmigung durch den Ausschuss — dem Präsidenten übergeben werden. Dieselben enthalten alle im Verlaufe der Sitzung gestellten Anträge und gefassten Beschlüsse. § 41. Jeder Beschluss der Ausschüsse wird mit absoluter Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorsitzende einer Ausschusssitzung hat sein Stimmrecht nur bei Gleichheit der Stimmen auszuüben. Der Ausschuss wählt einen Berichterstatter, der das Ergebnis der Beratung in einem Berichte zusammenfasst und die Beschlüsse der Mehrheit des Ausschusses in der Plenarsitzung zu vertreten hat. lI^ife^'Ä - . ....