Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 343 (sequence 344)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 343 — denten, fünf Beisitzer und sechs Schriftführer (zwei für die deutsche und je •einen für die hebräische, russische, englische und französische Sprache). Diese Funktionäre bilden das Bureau des Kongresses. Ferner wählt der Kongress aus seiner Mitte den Finanz-Ausschuss und den Programm- und Organisations-Ausschuss, beide aus je neun Mitgliedern bestehend. Dem letzteren Ausschusse sind auch die an den Kongress gerichteten Petitionen zur Prüfung und Berichterstattung zuzuweisen.. Die Wahlen erfolger entweder geheim mittelst Stimmzettel oder über Antrag eines Delegierten durch Akklamation, wenn nicht mindestens 20 Delegierte dagegen Einspruch erheben. Obliegenheiten und Rechte des Präsidenten. § 5. Dem Präsidenten obliegt die Leitung der Verhandlungen, die Handhabung der Geschäftsordnung und die Vertretung des Kongresses nach aussen. Er hat das Recht, die bei Anwendung der Geschäftsordnung sich ergebenden Kontroverse nach eigenem freien Ermessen zu entscheiden. Er hat das Recht, im Falle einer Störung die Sitzung zu unterbrechen und auch aufzuheben. Er hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse mit beratender Stimme beizuwohnen. Er betraut zwei Delegierte für die Dauer des Kongresses mit der Führung des Kassen- und Rechnungswesens, kontrolliert und genehmigt die durch dieselben in ihrem Wirkungskreise getroffenen Verfügungen, bestellt das zur Unterstützung des Bureaus erforderliche Personale und sorgt für die Versehung des Stenographendienstes. Obliegenheiten und Rechte des Vizepräsidenten. § 6. Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten in der Führung seines Amtes und übernehmen für den Fall und die Dauer seiner Verhinderung seine Stellvertretung. Beisitzer. § 7. Die Beisitzer unterstützen den Präsidenten in seinen Obliegenheiten, kontrollieren die Tätigkeit der Schriftführer und beraten den Präsidenten bei Entscheidung kontroverser Fragen der Geschäftsordnung. Sie leiten die Skrutinien bei Vornahme von Wahlen und besorgen die Ermittlung des Abstimmungsresultates. § 8. Die Schriftführer führen die Sitzungs-Protokolle; sie redigieren die stenographischen Verhandlungs-Berichte, sie lesen die zur Enunzierung gelangenden Schriftstücke vor, sie tragen die sich Meldenden in die Rednerliste ein, sie halten diese Vormerkungen, sowie die Reihenfolge der gestellten Anträge in Evidenz, sie verdolmetschen erforderlichenfalls Ansprachen, Anträge, Petitionen, sie veranlassen nach Weisung des Präsidenten die infolge der gefassten Beschlüsse notwendigen Ausfertigungen. Ordner. § 9, Der Kongress wählt 21 Ordner, welche aus ihrer Mitte einen Obmann wählen. Ihre Obliegenheit besteht darin, den Präsidenten des Kongresses bei der Handhabung der Geschäftsordnung zu unterstützen. Sie