Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 305 (sequence 306)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 305 — Nachdem beschlossen worden ist, dass der Kongress den Zweck des Nationalfonds bestimmen soll, bleibt kein anderer Ausweg, als über den Absatz 2 auch abzustimmen. Der Vorschlag geht dahin, den 2. Absatz unter Streichung der Worte „oder zu verkaufen" anzunehmen. Wer für die Annahme dieses Absatzes in dieser Form ist, den bitte ich die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Ist angenommen. Es folgt die Abstimmung über Punkt 3, und zwar wird über jeden Absatz gesondert abgestimmt werden. Es liegt ein Antrag der Kommission und ein Antrag des Herrn Dr. Tschlenow vor. Ich will zuerst über den Antrag der Kommission abstimmen lassen. Del. Dr. Temkin (übersetzt dies ins Russische). Vizepräs. Dr. Bodenheimer: Wer für die Annahme des ersten Absatzes ist in der Fassung der Kommission, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Del. Baker (übersetzt dies ins Englische). Vizepräs. Dr. Bodenheimer: Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Der Antrag ist abgelehnt. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) In der Abstimmung hat der Kongress seinen Willen zu erkennen gegeben, dass mit dem Landankauf nicht erst dann begonnen werden kann, wenn der Betrag von 200 000 Pfund Sterling vorhanden ist. Demnach ist der zweite Absatz von Artikel 3: „Sobald der Fonds die Höhe von 200 000 Pfund Sterling erreicht hat, kann die Hälfte desselben für Landankauf in Palästina und den Nachbarländern verwendet werden, während die andere Hälfte fruchtbringend angelegt bleiben muss. In der Folge kann immer nur höchstens die Hälfte der jeweiligen jährlichen Einläufe zum Landankauf verwendet werden, während die andere Hälfte und die gesamten Zinsen so lange unantastbar bleiben müssen, bis nach Ansicht der Generalversammlung eine jüdische Kolonisation im grossen in Palästina oder Syrien möglich ist" hinfällig geworden, nicht aber der dritte Absatz, der in der Fassung der Kommission folgendermassenlautet: „Dem Aufsichrsrate wird jedoch die Befugnis erteilt, Land in Palästina und Syrien zu kaufen, noch bevor der Fonds die Höhe von 200 000 Pfund Sterling erreicht, wenn die Versammlung einen solchen Beschluss mit Dreiviertel-Mehrheit gefasst hat.44 Del. Baker (übersetzt dies ins Englische), Del. Dr. Temkin (ins Russische). Vizepräs. Dr. Bodenheimer: Herr Dr. Tschlenow verlangt nur die einfache Majorität für die Genehmigung des Landankaufes, der Kommissionsbeschluss sieht Dreiviertel-Majorität vor. Del. Dr. Temkin (übersetzt dies ins Russische). Del. Baker (ins Englische). Vizepräs. Dr. Bodenheimer: Wer für die Annahme des Kommissionsantrages ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Der Kommissionsantrag ist abgelehnt. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Ich nehme an, dass die Abstimmung den Sinn hat, dass Sie mit dem Antrage Tschlenow einverstanden sind. (Zustimmung.) Del^Dr. Temkin (übersetzt dies ins Russische). Del. de Haas (ins Englische). Vizepräs. Dr. Bodenheimer: Der Antrag Tschlenow ist demnach angenommen. 20