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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 454

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 454 (sequence 454)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476264--1828-3477965
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454 § 13. Die Wahlgruppen sind Hundert schafteil. Die Eiiitheilung der Wahlgruppen wird von der Landes-Organisation vorgenommen durch Zuweisung einer Delegierten-Anzahl, welche der Sehekelzahler-Anzahl entspricht, so weit es sich um Vereine handelt, oder durch Zusammenlegung solcher Sehekelzahler-Gruppem deren Zahl 100 nicht erreicht. § ii- Die Wahl der Delegierten, für den. Zionisten-Oongress ist eine direete und geheime. Die sonstigen Wald modalitäten bleiben den. Landes-Organisationen überlassen. Diese haben jedoch mindestens drei Monate vor dem Congresse die Bestätigung des Wahlmodus vom engeren A.-C. einzuholen. Die Verständigung über die vorgenommenen Wahlen kann nur durch, die Landes-Organisation erfolgen. Die Landes-Organisation ist verpflichtet, den Gewählten eine Legitimation, über die erfolgte Wahl auszustellen. § 1,5. ■ Jeder Delegierte verfügt im Congresse nur über eine Stimme. §!<'). Die Delegierten-Mandate sind, nicht übertragbar. § 17. . Jedes Landes-Comite führt eine eigene Liste seiner Schekcl-, zahler. die es. ebenso wie die .Namen der gewählten Delegierten, dem A.-C. wenigstens vier Wochen vor jedem Congresse mitzutheilen. hat. § 18. Wenigstens drei Wochen, vor jedem Congresse soll dessen Tagesordnung jedem Landes-Comite zugeschickt werden. Diese Tagesordnung muss vom Landes-Comite in die Ijetreffende Landessprache übersetzt und den Delegierten des Landes bekanntgemacht werden.. § Die Berichte der ständigen Oommissionen, die dem Congresse vorgelegt werden solle]], sollen vor dem Congresse in. hebräischer, deutscher, russischer, jüdische]*, französischer, englischer »Sprache (je nach Bedarf) gedruckt und den Congress-Mitgliedern vorgelegt werden. § SO. Alljährlich hat in sämmtlichen Land es-Organisationen ein Vereins-Delegiertentag, der von dem Landes-Comite einzuberufen ist, stattzufinden.

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