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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 453

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 453 (sequence 453)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476264--1827-3477964
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§ 6. Gegen die Entscheidung des Landes-Comites in Organisationsfragen steht dem betreffenden Vereine (District, Gau etc.) die Berufung an das engere A.-C. zu. §7. Der Verkehr der Vereine mit dem A.-C. geschieht nur im Wege der Landes-Comites und umgekehrt. III. C o n g r e s s. § 8. Der Zionisten-Congress tagt jedes zweite Jahr an einem vom grossen A.-C. zu bestimmenden Orte. Eine frühere Einberufung des Congresses bestimmt das grosse A.-C. §9- Aufgaben des Congresses sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Eechenschaftsberichtes des Actions-Comites (A.-C). b) Ausgestaltung des zionistischen Programmes. e) Feststellung des Programmes der nächsten Verwaltungs- Periode. d) Wahl des A.-C. und sonstiger Körperschaften für die nächste Verwaltungs-Periode. e) Entgegennahme und Berathung von Petitionen und Anträgen. § io. Die Arbeiten eines Congresses werden nach der vom III. Congresse beschlossenen Geschäftsordnung durchgeführt. §n. An den Verhandlungen des Congresses können nur die von Schekelzahlern gewählten Delegierten theilnehmen. § 13. Jeder Sehekelzahler hat das active Wahlrecht zum Congresse bei erreichtem 18. und das passive bei erreichtem 24. Lebensjahre. Die Wahlen sind mindestens vier Wochen vor Beginn des Congresses möglichst an ein und demselben Tage in der ganzen Welt vorzunehmen. Bei Verhinderung eines Gewählten ist bis zum Beginne des Congresses eine Ersatzwahl zulässig. Die Vereine werden ermächtigt, zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten gleich beim Wahlacte für den Fall der Verhinderung der Delegierten Ersatzmänner mitzuwählen, welche gleichzeitig anzumelden sind.

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