Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 445 (sequence 445)
- Language
- German, English, Hebrew
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445 Ferner wählt der Congress aus seiner Mitte den Finanz-Aussehnss und den Programm- und Organisations-Aussehuss, beide ans je neun Mitgliedern bestehend. Dem letzteren Ausschüsse sind auch die an den Congress gerichteten Petitionen zur Prüfung und Berichterstattung zuzuweisen. Die Wahlen erfolgen entweder geheim mittelst Stimmzettel oder über Antrag eines Delegierten durch Acclamation, wenn nicht mindestens 20 Delegierte dagegen Einspruch erheben. Obliegenheiten und E e c h t e des P rä s i d e n t e n. § 5. Dem Präsidenten obliegt die Leitung der Verhandlungen, die Handhabung der Geschäftsordnung und die Vertretung des Congresses nach aussen. Er hat das Recht, die bei Anwendung der Geschäftsordnung sich ergebenden Controverse nach eigenem freien Ermessen zu entscheiden. Er hat das Recht, im Falle einer Störung die Sitzung zu unterbrechen und auch aufzuheben. Er hat das Eeeht, den Sitzungen der Ausschüsse mit berathender Stimme beizuwohnen. Er betraut zwei Delegierte für die Dauer des Congresses mit der Führung des Gassen- und Rechnungswesens, controliert und genehmigt die durch dieselben in ihrem Wirkungskreise getroffenen Verfügungen, bestellt das zur Unterstützung des Bureaus erforderliche Personale und sorgt für die Versehung des Stenographendienstes. Obliegenheiten und Rechte des Vice präsi den t e n. § 6. Die Vicepräsidenten unterstützen den Präsidenten in der Führung seines Amtes und übernehmen für den Fall und die Dauer seiner Verhinderung seine Stellvertretung. Beisitzer. § Die Beisitzer unterstützen den Präsidenten in seinen Obliegenheiten, controlieren die Thätigkeit der Schriftführer und berathen den. Präsidenten bei Entscheidung controverser Fragen der Geschäftsordnung. Sie leiten die Scrutinien bei Vornahme von Wahlen und besorgen die Ermittlung des Abstimmungsresultates. § 8. Die Schriftführer führen die Sitzungs-Protokolle; sie redigieren die stenographischen Verhandlungs-Berichte, sie lesen die zur Enuncierung gelangenden Schriftstücke vor, sie tragen die sich Meldenden in die Rednerliste ein, sie halten diese Vormerkungen, sowie die Reihenfolge der gestellten Anträge in Evidenz, sie verdolmetschen erforderlichenfalls Ansprachen, Anträge, Petitionen, sie veranlassen nach Weisung des Präsidenten die infolge der gefassten Beschlüsse nothweildigen Ausfertigungen. Ordne r. § 9. Der Congress wählt 21 Ordner, welche aus ihrer Mitte einen Obmann wählen. Ihre Obliegenheit besteht darin, den Präsi-