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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 390

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 390 (sequence 390)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476264--1764-3477901
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390 „Der Congress gewährt der National-Bibliothek zu Jerusalem eine Subvention nach Massgabe der Schekeleingänge." Ich glaube, dass ich diesen Punkt gar nicht zu motivieren brauche. Sie wissen wohl alle, dass unsere National-Bibliothek in Jerusalem eine sichere Fundierung ihrer weiteren Entwicklung braucht. Der nächste Antrag lautet: „Der Congress beschliesst in Anbetracht der Wichtigkeit statistischer Forschungen die Einsetzung einer ständigen, besoldeten Comniission, bestehend aus zwei Mitgliedern. Dieselbe ist verpflichtet, 1. das vorfindliche Material zu sammeln; 2. periodische, mindestens vierteljährliche Mittheilungen herauszugeben; 3. dem nächsten Congresse ein System für die Einrichtung einer jüdischen Volksstatistik vorzulegen. (Beifall.) Mit der Ausführung dieses Vorschlages und Nominierung der Commission, die dem A.-C. zur Genehmigung vorgelegt werden soll, wird ein Ausschuss betraut, der aus den Herren Berthold Feiwei, Leo Mozkin und Dr. Alfred Nossig besteht/ Ich glaube, auch diesen Antrag nicht eingehend begründen zu müssen. Herr Dr. Max Nordau hat in seiner Rede auf diesem Congresse die Gesichtspunkte betont, von denen eine jüdische Volksstalistik eines der nothwendigsten Mittel unserer Bewegung darstellt. Es wird uns unmöglich sein, eine zielbewusste Arbeit für das jüdische Volk weiter durchzuführen, bevor wir genaue Daten über die Lage dieses Volkes, über seine wirklichen Bedürfnisse haben. Diese Daten zu sammeln, welche die Grundlage für eine systematische Voiksarbeit abzugeben haben, wird diese Commission berufen sein. 3. „Der Congress ersucht das A.-C, die Frage der Gründung einer jüdischen Hochschule einem sorgfältigen Studium zu unterziehen.*' (Beifall.) Diesen Antrag, dessen Wichtigkeit und Actualität Ihnen wohl allen bewusst ist, wird mein Correferent, Herr Dr. Weitzmann, näher begründen. 4. „Der Congress zeichnet zum Garantiefonds des Jüdischen Verlages die Summe von 2000 Mark 2500 Francs, die aus 50ö/0 der beim Verlage einlaufenden Subscriptionsgelder zurückgezahlt wird." "Icn hatte bereits die Ehre, Ihnen am Schlüsse meines Referates über „Jüdische Kunst" einiges über den neugegründeten Jüdischen Verlag zu sagen, und glaube, dass die Principien deselben, sowohl die literarisch-wissenschaftlichen als auch die finanziellen, Ihre Sympathie gewonnen haben. Ich schlage nun vor, dass der Congress seine Zustimmung zu diesen Principien nicht durch eine Subvention, sondern durch ein jedenfalls schon im ersten Jahre zurückzahlbares Darlehen kundgeben soll. Dieses Darlehen ist, das möchte ich betonen, mehr eine formale, allgemeine Zustimmung, als eine finanzielle Subvention. Es soll eine grosse Kundgebung sein, die mehr durch ihren idealen Charakter, als durch ihre materielle Bedeckung die Beschleunigung unserer Arbeit ermöglichen soll.

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