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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 347

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 347 (sequence 347)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476264--1721-3477858
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347 Dr. W e i t z m a n n übersetzt dies ins Russische. Del. Losinshi: Ueber das Gericht ist im Statut deshalb ein Paragraph eingefügt worden, weil es sich einerseits darum handelt, Zwistigkeiten zwischen den Vereinen, andererseits Zwistigkeiten zwischen den Vereinen und dem Landes-Comite zu lösen. Ueber die eine Frage wird die Landesconferenz entscheiden. Ich sehe nicht ein, wozu das Schiedsgericht sein soll. Das Landes- Comite wird stets imstande sein, das zu lösen. Präsident Dr. Herzl: Die dafür sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Angenommen. Ich wollte keine frische Debatte. Ich glaube, es ist kein überflüssiges Organ. Del. Reich (liest): § 36 (früher § 37). „Das Congressgericht hat vor Fällung seines Spruches das Gutachten eines vom Congresse gewählten Congressanwaltes einzuholen, ist aber an dieses Gutachten nicht gebunden." Präsident Dr Herzl (nach einer Pause) : Angenommen. Del. Reich (liest) : § 37 (früher § 38). „Jede rechtsuchende Partei ist berechtigt, ihre Anträge durch einen juristisch gebildeten Rechtsbeistand zu begründen." Präsident Dr. Herzl (nach einer Pause): Angenommen. Del. Reich (liest) : „VIII. Statutenänderung. § 38. Eine Aenderung des Statuts kann nur durch den Zionistencongress beschlossen werden." ■ Präsident Dr. Herzl (nach einer Pause): Angenommen. Damit haben wir das Organisationsstatut erledigt. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Wir treten nunmehr — wenn man noch von Treten sprechen kann — in die Debatte über die Golonialbank ein. (Widerspruch.) Ist der Herr Berichterstatter bereit? Del. Dr. Farbslein: Hochgeehrte Herren! Der Bank-Ausschuss steht auf dem Standpunkte — und will auch, dass der Congress diesen Standpunkt theilt — dass in erster Linie über die Bankfrage der Congress mitzusprechen hat. Der Bank-Ausschuss will, dass der Congress betone, dass die Bank nicht nur eine Privatgesellschaft, sondern in erster Linie das finanzielle Instrument der zionistischen Bewegung ist. Der Bank-Ausschuss beantragt: „Der Congress in seiner Eigenschaft als oberstes Aufsichtsorgan des Aufsichtsrathes der Jüdischen Golonialbank beschiiesst: 1. Dem Aufsichtsrathe wird aufgegeben, dafür zu sorgen, dass womöglich bald in Palästina eine Geschäftsstelle der Bank gegründet werde, wobei es dem Aufsichtsrathe überlassen bleiben soll, die juristische Form derselben ausfindig zu machen/

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