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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 296

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 296 (sequence 296)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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296 Fonds wird jedoch nicht ausgeschlossen, vielmehr ausdrücklich vorbehalten, dass die Bestimmung der Rechts- und Handlungsfähigkeit des jüdischen Nationalfonds den einzelnen Gesetzgebungen der verschiedenen Staaten angepasst werden soll. 4. Dem A.-C. wird empfohlen, die Schaffung der juristischen Persönlichkeit für den Nationalfonds im Ganton Basel-Stadt zu erwirken." Präsident Dr. Herzl: Ich werde zuerst über den Antrag Lourie abstimmen lassen, weil diese späteren Anträge logisch erst dann an die Reihe kommen, wenn wir im reinen darüber sind, ob der Congress die Einrichtung des Nationalfonds jetzt treffen will oder nicht. Ich bitte nun den Antrag Lourie zu übersetzen. (Der Antrag Lourie wird von Herrn Dr. Tschlenow ins Russische, von Herrn de Haas ins Englische, von Herrn Doetor N o r d a u ins Französische übersetzt.) Präsident Dr. Herzl: Der Antrag ist genügend verstanden worden. Ich ersuche nun diejenigen, die für den Antrag Lourie sind, die- Hand zu erheben. (Geschieht.) Es sind fünfzehn dafür. Ich bitte um die Gegenprobe, (Nach einer Pause:) Ich glaubedie Stimmenzahl zu constatieren, ist nicht nothwendig, (Zustimmung,) Der Antrag Lourie ist mit allen gegen 15 Stimmen abgelehnt. (Beifall.) Jetzt möchte ich gegenüber Herrn Dr. Bodenheimer Folgendesbemerken: Herr Dr. Bodenheimer denkt hauptsächlich an die Fälle der Reue oder der Bestrebungen bei einer für den Nationalfonds erfolgten Stiftung. Er sagt, dass die Möglichkeit vorliegt, dass, wenn an dem eventuell angenommenen Entwürfe späterhin etwas geändert werden könnte, ein Stifter oder dessen Erben bestreiten, dass der Zweck, für den sie das Geld gegeben haben, derselbe sei, der in dem Entwürfe enthalten ist. Darauf ist die Antwort sehr einfach: Läge die Absicht vor,, späterhin diesen Entwurf zu lockern, läge die Absicht vor, den Zweck, für den das Geld des Nationalfonds eingehoben werden soll, zu erleichtern, so könnte ich mir ein solches Bedenken vorstellen. Was der Congress will, und was wir acceptieren und gerne acceptieren, ist ja das Gegentheil, und insoferne sich die Gegenleistung, welche die Verwalter des Nationalfonds übernommen haben, in Ziffern ausdrücken lässt, so ist es, wie wenn wir statt der versprochenen zwei uns vornehmen, drei oder vier zu halten. Nun glaube ich nicht, dass ein vernünftiger Mensch, der nicht eine Chicane sucht, wenn man ihm statt zwei drei oder vier in rechtlichen Bürgschaften geben wird, sagen wird: Nein, dafür habe ich es nicht gegeben. Selbst wenn aber solche einzelne Fälle eintreten sollten, ist die Befürchtung des Dr. Bodenheimer ebenfalls ungerechtfertigt; denn wir werden auch in diesen Fällen keinen Process führen, und ich kann hier bereits aus der Ge-

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