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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1900-01-01 · 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900 · p. Seite 112

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
Date
1900-01-01
Page
Seite 112 (sequence 112)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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— 112 — gebracht haben, so haben wir Ihnen unsere Leistungen gebracht» und wenn Sie mit den Arbeiten des Actions-Comites zufrieden sind, so werden Sie die Form dafür in ihrer Abstimmung finden. (Lebhafter Beifall.) indem ich jetzt die Verteidigungsrede für das Actions-Comite schliesse, möchte ich auch noch eine Forderung an den Congress richten. Und zwar ist es die, dass Sie sich auf das Hrnstlichste bemühen, \M>ch zur Zeit Ihres Beisammenseins im Congresse und in den Ausschüssen, insbesondere im Finanz-Ausschüsse, dem Actions-Comite die Krfordernisse für das kommende Jahr, die hoffentlich grösser sein werden, als sie heuer waren, zur Verfügung zu steilen. Denn wir können nur gute Arbeit bieten, wenn Sie auch das Comitc in den Stand setzen, dem zu genügen, was Sie von ihm verlangen, und mit Recht verlangen. (Stürmischer Beifall,- TücherschwenUen im Saale und auf der (iallerie.) Del. Dr. Wilensky (zur (ieschäftsordnung): Solu* geehrter Congress! Wir haben soeben eine Heile gehört, die eine grosse That genannt werden muss. Ich schlage vor, diese Hede sofort, in Druck zu legen und dem Congress zu unterbreiten. Vicepräs. Dr. Mandelstamm: Darauf habe ich zu erwidern, dass alle Reden zusammen gedruckt werden. Wünscht jemand das Wort zur Abstimmung über das Absolutorium? Del. Dr. Kaufmann: Ich beantrage, der Congress wolle dem Actions- Comite »las Absolutorium für den Bericht ertlichen und demselben, namentlich seinem Präsidenten [)\\ H e r z 1 den Dank aussprechen für seine eifrige und bewährte Thätigkeit. (Stürmischer Heifall und Händeklatschen.) Del. Reischer: Soll das Absolutorium gegeben werden, bevor der Finanz-Ausschuss Bericht erstattet oder später? Dr. Herzl: In dem Organisationsstatut des III. Congresses heisst es im Alinea (liest): 1. Der Congress wählt zwei Revisoren und zwei Revisoren-Stellvertreter. 2. Die Cassabücher des Congressbureaus sind mit dem '.in. Juni abzusehliessen und nebst sämmtlichen Rechnungen, Berichten und Memoranden an einem zu vereinbarenden Tage und Orte vor dem Congresse den Revisoren zur Prüfung zu Übergaben, welche dem vom Congresse zu wählenden Finanz-Ausschusse einen schriftlichen Bericht vorzulegen haben. Die Revisoren sind ermächtigt, nötigenfalls einen öffentlichen Rechnungsführer zur Hilfe heranzuziehen. Die Revisoren haben diesen Bericht dem Congresse selbst vorgelegt und ich habe mir erlaubt, zu fragen, ob noch eine Vorlage des Finanzberichtes an den Ausschuss gewünscht wird oder ob mau diese Vorlage als an den Congress erfolgt betrachten wolle. Diese Frage habe ich gestellt und den Vorsitzenden gebeten, zu fragen, ob jemand das Wort zur Abstimmung wünscht. Del. Reischer: Ich möchte fragen: Soll das Absolutorium ertheilt werden, bevor der Finanzbericht erstattet wird oder soll von diesem Umgang genommen werden? Dr. Herzl: Es kann sich nur darum handeln, ob der Congress diesen Revisionsbericht, den die Herren C o w e n und C o h e n erstattet haben, als genügende Grundlage für die Abstimmung ansieht.

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