Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 43)
- Language
- German, English, Hebrew
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— i:; — für alle Confessionen, weil diese in der Türkei, der früheren Süzeränen Macht der neugegründeten Ba'.kanstaaten, anerkannt war, und er fügte hinzu: Wenn Rumänien verlangt, in die grosse europaische Völkerfamilie einzutreten, muss es auch die Lasten tragen und sogar die Unannehmlichkeittin seiner Lage, deren Vortheile es geniesst. Was die Schwierigkeiten betrifft, so werden diese leicht überwunden werden, wenn die liberalen Principien in Rumänien anerkannt würden. Dem Vorschlage Frankreichs stimmten die Vertreter aller Mächte zu, und der Präsident des Kongresses eonstatierte ausdrücklich, dass der Congress eines Sinnes in dem Punkte sei, die Unabhängigkeit Rumäniens unter denselben Bedingungen wie jene Serbiens zu gewähren, das heisst jenen der vollkommenen religiösen Toleranz und der sich daraus ergebenden politischen Freiheiten für die nichtchristlichen Einwohner des Landes. Der Berliner Congress setzte seine Beschlüsse und Bestimmungen in Bezug auf Rumänien in folgender Weise fest: Art. 4)). Die Signatarmächte anerkennen die Unabhängigkeit Rumäniens unter den in den folgenden Paragraphen enthaltenen Bedingungen. Art. 4L Der Unterschied der Religion und Confessiou darf in Rumänien für keine Person der Grund der Ausschliessung oder Unfähigkeit in Bezug auf den Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte sein, in Bezug auf die Zulassung zu öffentlichen Aemtern, Stellungen und Ehren, in Bezug auf die Ausübung der verschiedenen Hernie und Industrien in irgendeinem Theile des Landes. Die Freiheit und die freie Ausübung ihres Cultus ist allen Nationalen des rumänischen Staates, ebenso wie den Fremden gesichert. Die Angehörigen aller Mächte, seien sie Geschäftsleute oder üben sie einen anderen Beruf aus, müssen in Rumänien ohne Unterschied der Religion auf dem Standpunkte voller Gleichheit behandelt werden. Nach der Verkündigung solcher grossmüthiger Erschliessungen Europas glaubten die Juden, dass die Sonne der Freiheit lür sie aufgegangen wäre. Nun, geehrter Congress, trotzdem das Ministerium Bratiano in seinem Circularschreiben vom 28, August 1878 an seine Vertreter im Auslande geschrieben, dass es sich den neuesten Beschlüssen Europas fügen müsse und gesonnen sei, sie im Geiste vollster Loyalität durchzuführen, trotzdem die fürstliche Botschalt zur Eröffnung der Kammer (28. September 1878) lautete: „Sie (die Deputierten) werden das Land auf constitutionellem Wege in den Stand setzen, den Erwartungen Europas zu entsprechen und auch das moralische Interesse zu befriedigen, welches die Rumänen selbst haben, aus unserer Constitution ein Princip aus-