Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 4 (1900) London, 13. bis 16. August 1900
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 41 (sequence 41)
- Language
- German, English, Hebrew
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— U rrr herrsche n d e n G 1 a s s e n des r u ni ä n is c h e n Volkes h a b e n es d a r auf a 1) fesche n, die J u d e n a u s z uhungcrn. Doch Rumänien'ist ein Rechtsstaat. Als solcher bringt er alle seine Handlungen in Raragraphe und Gesetzartikel, kleidet seine Verfügungen in wohlstilisierte Formeln und weiss für jeden Act die richtige Gesetzesbegründung zu linden. In Rumänien werden a u f G r u n d bestehender Gesetz e die Juden wirtschaftlich vernichtet, und wenn vielleicht dem wachsamen Auge der Gesetzgeber noch ein Gebiet entgangen wäre, in welchem einige Juden sich vielleicht das tägliche Brot verdienen konnten, sofort wird ein neues Gesetz geschaffen. Es geht eben alles dort rechtlich zu, wie es einem civilisierten Staate ziemt.und Brutus ist ein ehrenwerter Mann. (Lebhafter Beifall und I ländeklatschen.) Damit, aber so viele Gesetze gegen eine einzelne Glasse von Einwohnern des Landes ihre Begründung linden, hat man eine Formel gefunden, welche diese besondere Fürsorge des Staates erklärt: Bas magische Wort, dass die Juden Fremdlinge sind, was eine wahrhaft einzig dastehende Fiction ist. Fremde in einem Lande sind Menschen, welche einem anderen Staatsverbande angehören und deshalb zu gewissen Bürgerpflichten im Lande ihres Wohnortes nicht herangezogen werden können. Die Humanen haben sich jedoch, insoweit es die Juden betrifft, von dein Ausdrucke „Freiuder" einen ganz merkwürdigen Begriff gebildet, der aus einem Gemisch der unglaublichsten Gegensätze und dem grössten Widerspruche in der Logik, wie aus absichtlichen EiiUlcllungen und Unwahrheiten zusammengesetzt ist. Zunächst sollen die .luden deshalb als Fremde behandelt werden dürfen, weil sie in Bumänieu nicht lange genug wohnen. Und doch gehen Spuren der Anwesenheit der Juden .bis auf die aheräiteste Zeit zurück und sind durch sichere Doeumenle festgestellt bis ins I L Jahrhundert. Nach der Vertreibung der Juden aus Spanien liess sich ein Theil der Juden in diesem Lande nieder und in den Jahren lT/Ji— LV.r.J sass auf dem Throne der Moldau ein Fürst Emanuei Aron — die rumänischen Nationalisten mögen diese unliebsame Erinnerung verzeihen — den die Chroniken als „di Bazza hebraica", aus jüdischem Stamme, bezeichnen. Aber kann es eines besseren Beweises bedürfen als Judengesetze und Juden Verfügungen, wie sie bereits im IG. Jahrhundert begannen, um fast ununterbrochen bis auf unsere Tage fortgesetzt zu werden? Dagegen ist es wahr, dass vor ungefähr üO Jahren Juden sich in grösserer Anzahl nach Rumänien wandten und daselbst durch mehrere Jahrzehnte des Schutzes fremder Mächte sich erfreuten. Ob aber die Juden die Nachkommen jener alten jüdischen Einwohner des Landes waren oder aber jener, welche vor verhältnismässig wenigen Decennien ins Land gekommen waren, ihre Lape war stets., ohne Unterschied die gleiche: sie blieben alle die