Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 254 (sequence 254)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 254 — A. Die zionistischen Vereine sind von unbeschränkter Mitgliederzalil. An der Spitze jedes Vereines steht ein vom Vereine gewählter und vom Landes-Comite bestätigter Vorstand. Die Vereinsstatuten und deren Aenderung unterliegen ebenfalls der Bestätigung des Landes-Comites. Mehrere Vereine können sich mit Genehmigung des Landes-Comites zu einem Gentraivereine vereinigen. B. Die Districte umfassen die der Organisation angehörenden Zionisten eines vom Landes-Comite festgestellten Gebietes. Jeder District hat einen von den Vereinen durch Wahl gebildeten und vom Landes-Comite bestätigten Districtsvorstand. Der Districtsvorstand leitet die Arbeit der Vereine und vermittelt deren Verkehr mit dem Landes-Comite. C. Jedes Reich hat in der'Regel ein Landes-Comite. Aus besonderen Gründen kann das Actions-Comite die Bildung mehrerer Landes-Comites für verschiedene Landestheile gestatten. Gegen die Entscheidung des Actions-Comites kann die Berufuno: an den Congress ergriffen werden. Das Landes- Comite leitet die zionistische Bewegung seines Gebietes, bestätigt die Statuten der zionistischen Vereine und die Wahl ihrer Functionäre. Das Landes-Comite besteht aus den Actions-Comitemitgliedern des Landes und den Vertretern der Districte. Der Sitz des Landes-Comites bestimmt sich nach eigener Wahl desselben unter Approbation des Actions- Comites. 3. Gegen die Entscheidung der Districte ist die Berufung an das Landes-Comite zulässig. Bei Nichtbestätigung von Vereinsstatuten und Wahlen ist auch die Berufung an das Actions-Comite gestattet. III. Congress. 1. Der Zionisten-Congress tagt mindestens jedes zweite Jahr an einem von ihm zu bestimmenden Orte. Aenderungen des Ortes der Tagung oder eine frühere Einberufung des Congresses bestimmt in besonderen wichtigen Fällen das grosse Actions-Comite. % Aufgaben des Congresses sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Actions-Comites (A.-C). b) Ausgestaltung des zionistischen Programmes. c) Feststellung des Programmes der nächsten Verwaltungsperiode. d) Wahl des A.-C. und sonstiger Körperschaften für die nächste Verwaltungsperiode. e) Entgegennahme und Berathung von Petitionen und Anträgen.