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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 169

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 169 (sequence 169)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476260--0978-3477113
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— 1G9 — Hierzu habe ich zu bemerken, class es sich hier selbstverständlich nur um grosse Länder handeln kann. Kleiuere Länder, die weitere Districte nicht haben, fassen eben den District als Lancles- Organisation auf. 2. Die Districte theilen sich zum Zwecke der Agitation in Vereine und zum Zwecke der Wahl in den Congress in Wahlgruppen. Meine Herren! Es scheint auf den ersten Blick, als wenn wir die Lage schwieriger gemacht hätten. In der That ist dies nicht der Fall. Wir haben Länder, in denen die Vereine ausserordentlich thätig sind, müssen aber gewisse Gruppen für die Wahl schaffen. Wir haben ferner so und so viele unorganisierte Schekelzahler, wie z. B. in Steiermark oder in der Provinz Schleswig-Holstein, wo wegen der geringen Anzahl dieser Schekelzahler an die Gründung eines Vereines nicht gedacht werden kann. Diese fassen wir nun zu Wahlzwecken in Gruppen zusammen, während zum Zwecke der Agitation die Vereine viel besser wirken können. A) Die zionistischen Vereine sind von unbeschränkter Mitgliederzahl. Das ist selbstverständlich und nur angeführt im Gegensatze zu den erwähnten Wahlgruppen, die naturgemäss, nachdem eine bestimmte Anzahl Schekelzahler nur eine bestimmte Anzahl Delegierte nominieren darf, nicht von unbeschränkter Mitgliederzahl sind. An der Spitze jedes Vereines steht ein vom Vereine gewählter und vom Landes-Comite bestätigter Vorstand. Diese Bestätigung ist doch im Interesse der Zuverlässigkeit derjenigen Personen, denen wir das Beste, was wir haben, anvertrauen, dringend nothwendig. Die Vereinsstatuten und deren Aenderungen unterliegen ebenfalls der Bestätigung des Landes-Gomites. Mehrere Vereine können sich mit Genehmigung des Landes-Gomites zu einem Centraivereine vereinigen. Wir denken hier erstens an grosse Städte, zweitens an geographisch begrenzte Gruppen. Es heisst hier „können", nicht „müssen1'. Es ist z. B. sehr leicht möglich, dass in kürzester Zeit ein zionistischer Verband der Vereine Oberschlesiens in Deutschland gegründet werden könnte. Wenn nicht, dann bitte, fassen Sie das als Beispiel auf. Gewisse Gruppen können sich zusammenschliessen, wenn sie eine Förderung der Agitation oder sonstiger Interessen dadurch voraussehen. B) Die Districte umfassen die der Organisation angehörenden Zionisten eines vom Landes-Comite festgestellten Gebietes. Jeder District hat einen von den Vereinen durch Wahl gebildeten und vom Landes-Comite bestätigten Districtsvorstand. Der Districtsvorstand leitet die Arbeit der Vereine und vermittelt deren Verkehr mit dem Landes-Comite. Ich betone nochmals, wo das Land nicht so gross ist oder

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