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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1899-01-01 · 3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899 · p. Seite 128

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
3 (1899) Basel, 15 bis 18. August 1899
Date
1899-01-01
Page
Seite 128 (sequence 128)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476260--0937-3477072
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— 128 — wenn die Verwalter sich selbst das Geld zeigen. Jedes Jahr vor der Generalversammlung wird Rechenschaft abgelegt, es muss durch eine Revisions-Commission bestätigt werden, dass das Geld so oder so ausgegeben worden ist. Wenn da Missverständnisse vorkommen, wenn es heisst, es sind keine Quittungen vorhanden (Dr. K.okesch: Daun kommt die Einsperrung), und die anderen wieder sagen, wir brauchen keine Quittungen, was dann? Was die Ein Sperrungsfrage betrifft, so muss ich sagen, dass nur in dem Falle der Staat zur Verth ei digung der Actionäre einschreitet,, wenn ein Verbrechen begangen wird. Wenn aber die Geschäfte schlecht geführt werden, wird der Staat nicht einschreiten. (Dr. K o k e s c h: Dazu ist der Aufsichtsrath da!) Dieser hat nicht das ganze Geld eingezahlt; das Volk aber hat ein Recht, zu wissen, ob das Geld wirklich verwendet worden ist. Wir haben gehört, dass man die Statuten ändern soll* Jedenfalls wollen wir: Es sollen Statuten sein. Wenn wir also den Besitzern der Gründeractien diese Statuten übergeben mit der Vollmacht, sie zu ändern, so haben wir eigentlich gar keine Statuten mehr. Diese können dann machen, was sie wollen. In dieser Frage müssen auch die Actionäre gesichert sein, dass die Statuten nicht nach Willkür geändert werden, sondern dass das, was wir beschliessen, auch beschlossen sein soll. Del. Dr. Marmorek (zur Geschäftsordnung): Der Beschluss wegen der fünf Minuten besteht doch noch zurecht? Vors. Dr. Herzl: Dieser Beschluss galt für einen anderen Punkt. Del. Dr. Marmorek: Dann stelle ich nochmals den Antrag, dass. jedem Redner fünf Minuten eingeräumt werden. Vors. Dr. Herzl: Wer für diesen Antrag ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Del. Rabbiner Seff (spricht russisch). Del. Dr. Kohan-Bernstein (übersetzt): Der Redner spricht über die Revision und meint, dass eine Controle nur dann möglich ist, wenn die Copien vorhanden sind. Del. Kleinmann: Ich beantrage, die Sitzung zu schliessen. Vors. Dr. Herzl: Wir werden die Sitzung nicht schliessen, da wir noch ein grosses Pensum zu erledigen haben. Die Dauer der Sitzung hängt eben davon ab, wie lange die Redner sprechen werden. Del. Kleinmann: Sie wissen wohl, welche Erregung der § 90 der Bankstatuten hervorgerufen hat. Wir müssen aber kennzeichnen, worin eigentlich das Manco dieses Paragraphen hegt? DasManco besteht eben darin, dass keine Institution in den Statuten angegeben wurde und nicht angegeben werden konnte, die den Aufsichtsrath zu wählen hat. Unser Congress ist bekanntlich keine juristische Person. Alan hat uns zwar erzählt, dass zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrathes ein Schriftstück vorhanden sei, nach welchem ein jeder sich verpflichtet hat, die Gründeractien sofort abzugeben in dem Momente, wenn er vom Congresse nicht zum Actions-Comitemitgüed ernannt werden würde. Aber, meine Herren, auch in diesem Schriftstücke konnte doch der Congress nicht als juristische Person aufgeführt werden, da er keine solche ist. Ich möchte daher den geehrten Congressmitgliedern vorschlagen, der Congress möge eine Anzahl hervorragender Zionisten ernennen, sie im Statut namentlich anführen, ebenso wie jetzt das Actions- Comite, welche nicht als Aufsichtsräthe gewählt werden können,

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