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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1898-01-01 · 2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898 · p. Seite 243

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898
Date
1898-01-01
Page
Seite 243 (sequence 243)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476258--0793-3476927
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Anhang. a) Gesehäftsordnung. L Eröffnung und Constituierung des Congresses. § 1. Eröffnung des Congresses. Der Congress versammelt sieh zu der vom zionistischen Actionscomite bekanntgegebenen Stunde in dem von diesem bestimmten Sitzungssaale. § 2. Der Obmann des Aetionscomites oder im Falle seiner Verhinderung der Obmann-Stellvertreter übernimmt für die Frist bis zur vollzogenen Wahl des Präsidenten den einstweiligen Vorsitz und eröffnet den Congress. § 3. W a hl p rüfung. Nach erfolgter Eröffnung entscheidet der Congress zuvörderst über die etwa vom Actionscomite zurückgewiesenen und von den betreffenden Bewerbern aufrechterhaltenen Ansprüche auf Zulassung zur Theilnahme am Congress. Behufs Erledigung dieser Fälle wählt die Versammlung aus ihrer Mitte, jedoch unter Ausschluss der Mitglieder des Aetionscomites., einen aus fünf Personen bestehenden Legitimationsausschuss. Auf Grund des von diesem Ausschusse, und zwar spätestens bei Beginn der nächsten Sitzung, erstatteten Berichtes, fällt der Congress ohne Debatte die Entscheidung. Personen, deren Mitgliedschaft in Frage steht, haben bis zur diesbezüglichen Entscheidung weder Sitz noch Stimme im «Congress. IG*

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