Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 92 (sequence 92)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
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— 92 - \md wir haben geglaubt, den eigenartigen russischen Verhältnissen und der mangelhaften Wahlordnung, die bisher bekanntgegeben war, Rechnung tragen zu sollen, wenn wir diese Mandate bestätigten. Wir haben aber auch geglaubt, feststellen zu sollen, dass wir es nicht billigen, auf diese Weise Mandate zu übertragen. Meine Damen und Herren! Eine Uebertragung von Mandaten, ohne dass die Wähler davon unterrichtet sind, wer sie auf dein Congresse vertreten wird, ist weder im Interesse der Gerechtigkeit, noch im Interesse der Demokratie, sie ist nicht im Interesse des jüdischen wählenden Volkes. (Beifall.) Wir würden zu ganz merkwürdigen Consequenzen kommen, wenn wir gestatten wollten, dass irgend ein Herr sich in 10 Orten wählen lässt, seinen Wählern sagt: „Ich werde an eine Euch unbekannte Persönlichkeit das Mandat übertragen"" und dann das Mandat Herren überträgt, die vielleicht nicht einmal Zionisten sind. Wir kommen zur Consequenz, dass wir uns der Willkürherrschaft einzelner Personen aussetzen, welche durch Ueb ertra gung zahlreicher Mandate den Congress beherrschen können und zweitens kommen wir in die Lage, dass sogar Gegner herkommen, die von Zionisten gewählt sind. Wir haben geglaubt, dass diese Umstände so wichtig sind, dass wir sie in eine Resolution fassen sollen. Dieselbe lautet: „Die Walilprüfungscommission bedauert, dass 14 Mandate übertragen' wurden ohne Auftrag der betreffenden Wähler, da dies weder im Sinne des Zionismus noch im Sinne der Gerechtigkeit ist." Da aber die Wahlverhältnisse in vielen Ländern noch ungeklärt sind, bestätigt der Congress für diesesmal die Mandate. Wir glauben dadurch ausgedrückt zu haben, dass für die Zukunft derartiges nicht gebilligt werden dürfte und wir erwarten, dass derartige Wahlübertragungen nicht wieder versucht werden. Meine Damen und Herren! Wir schlagen Ihnen, um die Wiederholung derartiger Dinge zu verhindern, die folgende Resolution vor, von welcher wir hoffen, dass sie eine legale Abhilfe bedeutet: „Der Congress wolle beschliessen, dass principiell in Zukunft hur diejenigen Delegierten als legal gewählt zu betrachten seien, welche entweder aus directen Wahlen hervorgegangen oder namentlich als Stellvertreter in den Wahlprotokollen bezeichnet worden sind."' Wir haben geglaubt, dass wir nicht ohne weiteres dem uns gemachten Vorschlage zustimmen dürfen, der ebenfalls in der Commission gemacht wurde, dass ein jeder Vertreter nur ein Mandat habe. Wir glauben, dass die russischen Verhältnisse und die in Rumänien es undenkbar erscheinen lassen, dass eine jede Ortsgruppe eine bestimmte Person zum Congress delegiert. Auch schon die Entfernung macht es undenkbar, zu bestimmen, ob die bestimmte Person auch unter allen Uniständen zum Congress geht. Wir haben es für undenkbar erachtet, dass man Blanquettmandate ausstellt! Wenn jemand will, dass einer gewählten Person das Recht der Substitution zusteht, so möge im Protokoll ausgedrückt werden : „Wir wählen beispielsweise Herrn Dr. Th. Herzl und falls Dr. Th. Herzl aus irgend einem Grunde das Mandat nicht annehmen sollte, Herrn Dr. Nordau." Sie werden jetzt alle ungefähr unterrichtet sein, was wir meinen. Wir haben geglaubt, auf diese Weise jedem Wahlschacher vorbeugen und den berechtigten Interessen und Verschiedenheiten der einzelnen Länder Rechnung tragen zu können. Ich werde mir erlauben, heute Nachmittag über die einzelnen Wahlprüfungen Bericht zu erstatten und hoffe, dass sie die Resolution einstimmig annehmen werden. (Beifall.)