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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1898-01-01 · 2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898 · p. Seite 42

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
2 (1898) Basel, 28. bis 31. August 1898
Date
1898-01-01
Page
Seite 42 (sequence 42)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Gesetz anzusehen und zur Geltung zu bringen, von dem wir uns, allen offenen und versteckten Angriffen zum Trotz, nicht um Haaresbreite abbringen liessen. (Beifall.) Wenn wir nun in dem angeführten Rahmen die wichtigeren Momente unserer Arbeit einfügen, so haben wir in Bezug auf die Organisation in erster Reihe die vom Congresse beschlossene Schekehnstitution zu nennen. Es ist klar, dass diese die materielle Möglichkeit für jede weitere Arbeit schaffende Einrichtung in einer einheitlichen und möglichst einfachen Weise durchgeführt werden musste. Wir einigten uns dahin, die Schekel mittelst der Ihnen allen bekannten Quittungen einzuheben, deren mehrere zu einem Block gebunden sind und die gleichzeitig als Legitimation zur Delegiertenwahl dienen sollten. Hiebei musste einerseits auf die Verhältnisse der verschiedenen Länder Rücksicht genommen, andererseits aber sollten etwaige Unzukömmlichkeiten vermieden werden; vor allem aber mussten wir für eine ausreichende Controle Sorge tragen, damit der Schekel nicht etwa Gegenstand von Malversationen werde, die unsere Bewegung discreditieren könnten. Aus diesem Grunde musste das Actionscomite entgegen den vielfach geäusserten Wünschen unserer wackeren Mitarbeiter in den verschiedenen Landesorganisationen wenigstens anfangs darauf bestehen, dass das Congressbureau die einzige Ausgabestelle der Schekelblocks sei. Später hat man die genannten Wünsche in der Weise . mit der erwähnten Nothwendigkeit und Vorsicht in Einklang zu bringen versucht, dass man ein mit Wasserzeichen versehenes Schekelpapier anfertigen liess, welches einzig und allein vom Congressbureau ausgegeben wird, und, bei aller Wahrung des einheitlichen Principes, nach den Bedürfnissen der Landesorganisationen verwendet werden kann. In allen Fällen blieb das Congressbureau die centrale Geldstelle, an welche die Schekelgelder abzuführen waren, und wir können mit Befriedigung sagen, dass trotz der unzulänglichen, einer gründlichen Reform bedürftigen Schekelorganisation und trotz der ungeheuren territorialen Ausdehnung unserer Bewegung diese Institution sich auf das glänzendste bewährt hat, und dass auch nicht die geringste Unregelmässigkeit in dem Zufluss der Schekelgelder zu verzeichnen war. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Die Finanzcommission unseres Congresses wird überdies Gelegenheit haben, sich von der richtigen und ordnungsgemässen Gebarung der Schekelgelder zu überzeugen. Durch die Erfahrungen des Vorjahres belehrt, hat das Actionscomite eine Reform der Schekelinstitution ausgearbeitet, die Ihrer Begutachtung unterbreitet werden und die hoffentlich zu einer weiteren gedeihlichen Entwicklung dieser vortrefflichen Einrichtung führen -wird. Kaum hatte sich das Actionscomite constituiert, als es von allen Welttheilen mit Fragen bestürmt wurde, wie die zionistische

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