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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1897-10-22 · Heft 25 (22.10.1897) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 25 (22.10.1897)
Date
1897-10-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische Hebactiou u. 2ldmi11istration Wien, 2. Novaragasse 27. 2t. k. österr. P>oftspa1casfe Lheck-Lonto Nr. »35,240.! In )'ernte werben billigst berechnrl. Manuskripte werden nicht retonrnirl. Central-Organ für die Interessen der Csntvren nnd Lnltusbeamten. Erscheint jeden zehnten Tag. Begründer: Obercantor tavob Bauer. | Pränninerations-Preis. :+'ii1(Sa11toveu n.(£uttu*b1>,11nte ן in Ii'v|te1,veirfj-ll11|1nv11 I ©rt11,Urtt)virt.fl. 5.— ö.ill'j.itirig.st. 2.50! 3?iivQT>u1t1>1־cn n.CnUimbrntitte tut Anolnn!» ■ttaitv>׳>l)ri|1.10 Mtrk! oder 5!)htticl. ן Für private ttttd Ittsiitnte Äliilzjiibrig . ... st. 6.— | ■Rbv>«n!ft1tent*- u. Ittkerttonsbetviiiie sind in Wien tnljlbar. Nr. 25. Wien, 22. Ortober 1897. 17. Jahrgang. Wien, am 21. Ortober. Die ebenso würdevolle als energische Enunciation des Vorstandes der Wiener Cultusgemeinde, in welcher er die im bekannten Anträge des zweiten Wiener Vicebürgermeisters Dr. Nenmayer enthaltenen Schmähungen und Verunglimpfungen des Judenthnmes und der jüdischen Religion mit Entschiedenheit zurückwies, hat gewiss in allen Theilen des Reiches sympathische Zustimmung ltub au manchen Orten auch bereits löbliche Nachahmnng gefunden. Dem Vorstande, der hier zur rechten Zeit das rechte Wort gesunden, gebührt in erster Linie der Dank der Wiener Glaubensgenossen, die mit Freuden wahrgenommen haben, dass ihre religiösen Führer ans hoher Warte stehen und jeden frechen Angriff auf die Ehre des Judenthnms abzuwehren entschlossen sind. In die allgemeine Anerkennung stimmen wir gerne ein, doch können wir hiebei die Bemerkung nicht unterdrücken, dass in so ernster Zeit, wie die gegenwärtige, nicht nur die energische Abwehr nach Außen, sondern auch ein intensiverer Blick nach Innen nothwendig ist, und dass es Pflicht des Cnltusvorstandes ist, all jenen Erscheinungen entgegenzntreten, die geeignet sind, die Achtung vor ^jüdischen Jnstitutionen, namentlich aber die Achtung vor dem jüdischen Gottesdienste in den Augen der Andersgläubigen herabzusetzen. Zu diesen Bemerkungen werden wir veranlasst durch eine Notiz, die in der jüngsten Nummer der ״Oesterr. Wochenschrift" unter dem Schlagworte ״Ein Wagenschuppen als Andachtsort" enthalten war. Das betreffende ,Eingesendet" hat folgenden Wortlaut: ״Geehrter Herr Redaeteur! Ich bitte um Aufnahme folgender Zeilen: Ich war Patient ans der Augenklinik des Herrn Professor Fuchs im allgemeinen Krankenhause. Da ein Patient auch auf die Humanität und Nächstenliebe der übrigen Kranken mit angewiesen ist, begleitete ich drei blinde Israeliten, welche ihre Feiertagsgebete verrichten wollten, zu dem mir bezeichneteu Raume. Wie sehr erstaunte ich, als ich anstatt eines Zimmers den letzten ffnsteren Wagenschuppen des allgemeinen Krankenhauses als den Ort fand, wo die Leute beten sollten.. Könnte die Cultusgemeinde mit der Spitalsverwaltung nicht ein Nebereinkommen wegen Ueberlaffnng eines passenden Raumes treffen? Groß und reich wäre die Wiener Cultusgemeinde genug dazu! Indem ich fiir die Aufnahme dieser Zeilen bestens danke, erlaube ich mir noch die Bemerkung, dass ich als Katholik diesen Uebelstand früher entdecken musste, als Andere, die ihn sehen sollten. Für die Wahrheit dieser Zeilen garantirend, zeichne mich hochachtungsvoll Hans Schneider, XVII., Bergsteiggasse Nr. 42." Es ist wohl anzunehmen, dass der Vorstand der Wiener Cultusgemeinde, der so große Opfer bringt, um den jüdischen Häftlingen 111. den Gefängnißen die Theilnahme am Gottesdienste an den Festtagen, nnd jüdischen Kranken in den Spitälern die Beobachtung der rituellen Speisegesetze zu erniöglichen, auch in dieser Angelegenheit interveniren und für die Zukunft bei der Spitalsverwaltung einen würdigeren Ort für die Abhaltung des jüdischen Gottesdienstes erwirken wird. Aber da wir einmal dieses Thema berührt haben, möchten wir über- Haupt dem löblichen Vorstände uahelegen, seine Aufmerksamkeit in größerem Maße als bisher den anlässlich der hohen Festtage außerhalb der ständigen Bethänser abgehaltenen Gottesdiensten zuzuwenden. Im Laufe der Jahre haben da, namentlich betreffs der Wahl der Betlocalitäten und der Onalifieation der Vorbeter, Uebelstände eingerissen, die weder der Würde des jüdischen Gottesdienstes nach dem Ansehen der Wiener Cultusgemeinde entsprechen, und zu deren Abhilfe vor allem Anderen mit der bisher üblichen Art der Coucessiousverleihung gebrochen werden muß. Der jüdische Gottesdienst darf nicht zu einem ״Geschäft" herabgewürdigt und die Abhaltung desselben nicht Privatpersonen bewilligt werden, wenn auch durch diese Beschränkung langjährige Privilegien verletzt, oder Versorgungen einzelner, besonders protegirter Personen unmöglich gemacht werden. Nur jüdischen Vereinen, die den Nachweis liefern, dass sie das Erträgnis einem bestimmten wvlthätigeu Zwecke widmen, soll eine Bethausconceffion für die hohen Feiertage verliehen werden, und wenn unter diesen Modalitäten sich nicht eine genügende Anzahl von Bewerben findet, möge die Cultusgemeinde in eigener Regie weitere temporäre Bethänser errichten, daun wird wenigstens die Garantie geboten sein, dass die Würde des Gottesdienstes gewahrt bleibt, wie dies z. B. in den alljährlich zur Zeit der hohen Feiertage von der Cultusgemeinde im Musik- Vereinssaale rc. etablirten Andachtstätten der Fall ist.

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