Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 17 (1897)
- Issue
- Heft 10 (1.4.1897)
- Date
- 1897-04-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/1304829-3453397-3453407--4796-3459296- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Oesterreichisch-ungarische n - Zeiina Redaetion u. Administration Central-Organ Wien, 2. Novaragasse 27. für dir Interessen der Cantorrn und K. k. österr. Postsparcaffe Lheck-Lonto Nr. 835,240. Cuüusbrsmten. Inserate werden bifligfl bcu־ct)uct. 4; י Erscheint jeden zehnten Tag. nicht . ־ < Begründer: Obercanior Jacob Bauer. Pränumerations-Preis. 3nvQ!aut1>r«u u.QIultuobeamte in Dvsterreiril-Anga«»» Ganzjährig.fl. 5.— Haldjäkrig.fl. 2.50 Fnrfllantoren n.<Snltu»beamte im lu«(A1tb G-llizjälirig.10 Mick oder 5 Rubel. Fiir private und Snftitnte Ganzjährig . ... fl. 6.— Abonnement»- u. Snfertion»- betrage sind in Wien!aljlbar. Nr. 10. Wien, 1. April 1897. 17. Jahrgang. Rn unsere geehrten Abonnenten. Mit 3. April beginnt das H. Muartal des beurigen Jahrganges und werden die geehrten Abonnenten dringendst ersucht, den Abonnementsbetrag umgehend einxusenden. Die Abonnenten in Oesterreich mögen den beiliegenden Post-Check,, die in Ungarn dir beiliegende Postanweisung ^Die Kedaetiou.^^s Rabbiner und Lantor. zeitung" wäre es, die Gemeinden dahin zu belehren, dass es nicht darauf ankommt, ob der Rabbiner Zögling eines theologischen Seminars, ob er Doctor ist oder nicht, sondern nur darauf, ob er für seinen Stand die nothwendige wissenschaftliche und theologische Bildung besitzt; dass ferner die Dispens nur vom. Doctortitel, nicht aber von der theologischen Fachbildung, entbindet, und dass es nur im Willen der Gemeinde. liegt,, einen würdigen Fachmann oder einen Unwissenden zu acceptiren, det der Gemeinde und ihren Mitgliedern zum bloßen Werkzeug Wir haben uns jüngst bei Reproduktion eines Marienbader Berichtes aus der Prager ״Israel. Gemeindezeitung" vorbehalten, auf die Ausführungen des Berichterstatters mit einigen Gegenbemerkungen zu reflectieren. Bevor wir jedoch uns dieser Aufgabe unterziehen, wollen wir irn Nachstehenden ein dieselbe Angelegenheit betreffendes,,Eingesendet" veröffentlichen, das uns von einem unserer Mitarbeiter aus Böhmen übermittelt wird: ״Verehrliche Redaction! Beim Lesen der letzten Notiz aus Marienbad über die Acceptation des Herrn Rabbiner Dr. Goldberger war ich erstaunt und entrüstet. Erstaunt darüber, dass die löbl. Redaction der ״Cantoren-Zeitung" diese Notiz unnöthiger Weise reproducirt hat, unh entrüstet, weil die ״Israel. Gemeiudezeitung" in Prag dieses bereits längere Zeit verstummte Hetzthema wieder einmal aufgenommen hat. Die ״Jsr. Gemeindezeitung" war freilich von allem Anfänge keine Freundin jener Rabbiner Böhmens, die sie nach dem Ausspruche des Marienbader Correspondenten für ״unechte^ oder ״verfälschte., Rabbiner hält, und da sie allem Anscheine nach unter den! Protektorate oder unter der Beeinflussung des Prager Oberrabbinates steht, darf uns ihre Stellungnahme gegen diese vielangefeindeten Functionäre nicht wundernehmen: aber trotzdem sie ihrem Namen nicht entspricht und ihrer Tendenz zufolge eigentlich nur ein Organ der Prag er Jsraelitengemeinde und ihrer Rabbiner ist, Hütte ich doch nicht erwartet, dass sie diese Hetze zwischen den Rabbinern Böhmens durch Aufnahme einer solch' verunglimpfenden Notiz neuerdings inscenieren wird. Im Gegentheil, Pflicht einer ״Israel. Gemeindedienen soll. Weiß denn übrigens die״ ׳Ist. Gemeindezeitung" nicht, dass es in Böhmen gar manchen Rabbiner gibt, der wohl nicht Doctor ist, aber trotzdem durch das bedeutende Maß seines profanen und theologischen Fachwissens manchen seminaristisch gebildeter Rabbiner beschämen könnte? Jnvolvirt ferner eine solche Verhetzung und Verunglimpfung nicht auch die Verhöhnung und Herabwürdigung jener gesetzlichen Bestimmung, die den Disvens - Rabbiner ganz gleichstellt dem Rabbiner mit Doctor-Diplom, und liegt darin nicht die Verletzung einer gesetzlich und behördlich anerkannten Autorität? Doch abgesehen von dem Allen, ist denn das Cantoramt wirklich ein so niedriges, dass sich der Rabbiner schämen müsste, es ganz oder theilweise auszuüben? Durchaus nicht! Im Gegentheil, jeder Rabbiner, er sei Doctor oder nicht, der die Fähigkeit für dieses Amt besitzt, sollte sich durch die Ausübung desselben nur geehrt und gehoben fiihlen. Aber es gibt eben sehr wenige, die mit den nöthigen Fähigkeiten ausgestattet sind, und daher die große Seltenheit, dass der Rabbiner auch als Cantor fungirt. Zum Schlüsse sei uns die Frage gestattet, ob denn das moderne Judenthum noch nicht genug zerklüftet ist, dass man noch die Rabbiner Böhmens in dispensirte und wirkliche, in echte und unverfälschte und in unechte und verfälschte zu kategorisieren sucht? Einmal wird denn doch jemand solchen Ehrabschneidern auf den richtigen Zahn fühlen und eine Beschwerde an die» competente Staatsbehörde richten, und die Sache würde einen ganz ernsten Verlauf nehmen. Wenn aber die ״Israel. Gemeindezeitung" den von ihr schimpfweise benannten ״Dispensrabbinern" ,in solcher Weise zugethan ist, dann möge sie ihre litterarischen Producte nur für den Doctor-Rabbiner am Lager